Hochwasser/Hilfsmittel: Empfehlungen des GKV-Spitzenverbande
Durch das Hochwasser sind nicht nur Hilfsmittel oder ärztliche Verordnungen verlorengegangen oder unbrauchbar geworden, vielmehr ist auch die Infrastruktur, die Ausstattung sowie der Lagerbestand in den Betrieben bzw. Fachgeschäften oder Apotheken der Hilfsmittel-Leistungserbringer ganz oder teilweise nicht mehr vorhanden.
Der GKV-Spitzenverband hat in Abstimmung mit den Kassenartenvertretern auf Bundesebene Empfehlungen entwickelt, damit die (Ersatz-)Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel), erforderliche Reparaturen an Hilfsmitteln und die Versorgungsprozesse zügig und unbürokratisch abgewickelt werden können.
Unabhängig davon hat der GKV-Spitzenverband nach eigenen Angaben den Krankenkassen nahegelegt, den betroffenen Vertragspartnern zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen und die gesetzlichen Möglichkeiten dazu großzügig auszulegen.
Die Empfehlungen gelten bis zum 30. September 2021 und betreffen folgende Punkte:
- Räumliche Voraussetzungen,
- administrative Prozesse,
- Fristen,
- ärztliche Verordnung, Genehmigung und Abrechnung,
- Präqualifierung und
- Sonstiges (vertraglich bestimmte Liefermengen).