Eignungskriterien im Auge behalten
Eignungskriterien werden regelmäßig aktualisiert
Zu den Eignungskriterien und deren Nachweis gibt der GKV-Spitzenverband nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V Empfehlungen ab. Diese sind bei den Eignungsprüfungen (Präqualifizierungsverfahren) zu beachten. Nur somit ist ein einheitliches und transparentes Präqualifizierungsverfahren gewährleistet.
In regelmäßigen Abständen aktualisiert der GKV-Spitzenverband diese Empfehlungen, zuletzt mit Gültigkeit seit 1. Februar 2023:
- Empfehlungen nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen zur ausreichenden, zweckmäßigen und funktionsgerechten Herstellung, Abgabe und Anpassung von Hilfsmitteln vom 26. September 2022 (PDF, 674 KB)
- Änderungen und Begründungen, Stand: 26. September 2022 (PDF, 119 KB),
- Glossar der Empfehlungen gemäß § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V, Stand: 26. September 2022 (PDF, 78 KB),
- Kriterienkatalog (PDF, 1,4 MB),
- Kriterienkatalog (XLSX, 145 KB),
- Kriterienkatalog im Änderungsmodus (PDF, 1,4 MB),
- Korrekturverzeichnis (PDF, 88 KB)
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