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30. April 2023
Redaktion
Präqualifizierung / Hilfsmittelversorgung

Eignungskriterien im Auge behalten

Die Eignungskriterien sind die im Gesetz allgemein beschriebenen fachlichen, persönlichen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, die Leistungserbringer erfüllen müssen, um Vertragspartner der Krankenkassen nach § 127 SGB V sein zu können. Die Leistungserbringer weisen die Erfüllung dieser Voraussetzungen durch die Vorlage eines entsprechenden Zertifikates einer akkreditierten Präqualifizierungsstelle nach. Alle Krankenkassen müssen diese Zertifikate anerkennen.
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Foto: Dron/Fotolia

Eignungskriterien werden regelmäßig aktualisiert

Zu den Eignungskriterien und deren Nachweis gibt der GKV-Spitzenverband nach § 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V Empfehlungen ab. Diese sind bei den Eignungsprüfungen (Präqualifizierungsverfahren) zu beachten. Nur somit ist ein einheitliches und transparentes Präqualifizierungsverfahren gewährleistet.

In regelmäßigen Abständen aktualisiert der GKV-Spitzenverband diese Empfehlungen, zuletzt mit Gültigkeit seit 1. Februar 2023:

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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