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8. Januar 2024
Redaktion
Barmer Krankenhausreport 2023

Ambulante Leistungserbringung benötigt noch mehr Schwung

Der diesjährige Barmer Krankenhausreport untersucht exemplarisch für vier Indikationen sowie die 
interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie, inwiefern die Wahrscheinlichkeit für eine ambulante 
Behandlung angestiegen ist.
Barmer
Grafik: Barmer

Analysiert wurden von Barmer-Seite die operative Versorgung der Leistenhernie, die arthroskopische Operation des Kniegelenks, die diagnostische Koronarangiographie sowie die Resektion und Rekonstruktion des Nasenseptums. Diese Eingriffe lassen sich in der Regel erfolgreich ambulant durchführen. Im folgenden zentrale Ergebnisse des Krankenhausreports im Überblick:

  • Krankenhausfälle im Jahr 2022 weiterhin auf geringem Niveau, die Ausgaben stiegen weiter an,
  • große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den betrachteten Kennzahlen,
  • die Anzahl ambulanter Operationen stagniert in Deutschland seit 2012 bei etwa 1,7 Mio. Fällen,
  • etwa ein Drittel der Patienten mit Leistenbruch wird ambulant behandelt,
  • der Anteil ambulanter arthroskopischer Knieoperationen liegt bei etwa 90 Prozent,
  • die diagnostische Koronarangiographie wird zu knapp 20 Prozent ambulant durchgeführt,
  • bei der Resektion und Rekonstruktion des Nasenseptums wird etwa die Hälfte der Patienten ambulant behandelt,
  • die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie wird in vielen Bundesländern kaum teilstationär durchgeführt, wenngleich viele Vorteile gegenüber der vollstationären Behandlung bestehen.

Auf Basis der Ergebnisse des Reports formulieren die Autoren vier Empfehlungen:

  • Um die Ambulantisierung zielgerichtet zu fördern, sollten finanzielle Anreize geschaffen werden. Bislang ist die stationäre Behandlung deutlich höher vergütet als die ambulante Behandlung, sodass die Krankenhäuser keine finanziellen Anreize zur Ambulantisierung haben. Hierbei sollten potenziell ambulantisierbare Leistungen im Fokus stehen, bei denen der Anteil stationärer Behandlungen gegenwärtig sehr hoch ist.
  • Damit die Förderung der Ambulantisierung auch auf entsprechende Angebotsstrukturen trifft, sollte u. a. der Ausbau von medizinischen Versorgungszentren, ambulanten OP-Zentren und Praxiskliniken, die solche Leistungen durchführen können, gefördert werden. Es soll nicht mehr länger die Vergütungsstruktur, sondern vielmehr die Indikationsstellung und die individuellen Patientencharakteristika über die Art der Behandlung entscheiden.
  • Die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs ist eine wichtige Grundlage für eine voranschreitende Ambulantisierung und die Überwindung der Sektorengrenzen. Die geplante spezielle, sektorengleiche Vergütung gem. § 115 f. SGB V kann in der richtigen Ausgestaltung künftig konsequente Anreize setzen, den Anteil ambulanter Operationen zu erhöhen.
  • Teilstationäre Angebote für die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie sollten in ausreichendem Umfang für Patienten in ganz Deutschland zugänglich sein. Um dies zu erreichen, sollten die heterogenen Zulassungs- und Vergütungsstrukturen zwischen den Bundesländern vereinheitlicht werden. Darüber hinaus sollte es einheitliche Kodier-Richtlinien für die teilstationäre Schmerztherapie geben, um eine qualifizierte Bestandsaufnahme des Leistungsgeschehens gewährleisten zu können.

 

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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