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Foto: Harald07/Fotolia

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Dies dürfte auf ein Rundschreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde (BAS) der bundesunmittelbaren Kassen vom 17. Juni zurückzuführen sein (wir berichteten). Darin weist das BAS darauf hin, dass die Umsetzung des HHVG und des TSVG noch nicht flächendeckend erfolgt ist, und ermahnt die Kassen, Verträge mit den Hilfsmittel-Leistungserbringern zu schließen. Diese hätten ein Recht auf Vertragsverhandlungen.
Weiter verwies das BAS darauf, dass die Kassen die Erfüllung der vertraglichen Pflichten überwachen müssten, und fordert entsprechende Mitteilungen der Kassen an. Wissen möchte das BAS auch die Forderungen der Leistungserbringer zu Mehrkosten. Als Rückmeldungstermin zu diesen Punkten gab das BAS den 20. Juli 2020 vor. Das Rundschreiben ist unter dem Kurzlink https://bit.ly/30jPhFF im Internet abrufbar.
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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