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21. Dezember 2016
Redaktion

Neue Empfehlungen zur Präqualifizierung

(21.12.2016) Der GKV-Spitzenverband hat die Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Anforderungen an eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zum siebten Mal fortgeschrieben. In dieser Fortschreibung erfolgten Ergänzungen von Produktuntergruppen sowie Umgruppierungen in einigen Versorgungsbereichen. Weiterhin wurden die beruflichen Qualifikationen der fachlichen Leitungen in diversen Versorgungsbereichen ergänzt. Bezüglich der Anwesenheit der fachlichen Leitung erfolgte eine Klarstellung. Darüber hinaus wurde der Kriterienkatalog der o. a. Empfehlungen um die Anforderungen für die Präqualifizierung von vollstationären Pflegeheimen erweitert. Zudem wurden redaktionelle Korrekturen durchgeführt. Die durchgeführten Änderungen sind im Änderungsmodus kenntlich gemacht. Die neuen Empfehlungen sind unter https://www.mtd.de/cms/index.php/mtd-service/praequalifizierungmtd/pq-dokumente abrufbar.
Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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