Hilfsmittel- und Medizinprodukte-Bereich priorisiert
Dies geht aus der Begründung zur Coronavirus-Impfverordnung eindeutig hervor. Die Details:
1) Schutzimpfungen mit höchster Priorität: Darunter fallen nun auch „Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei der Operationsbegleitung, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern“, aber auch „Mitarbeitende in der Spezialpflege, z. B. Stoma- oder Wundversorgung“.
2) Schutzimpfungen mit hoher Priorität: Mit Blick auf Personen, die in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind, zählen nun auch „Medizintechnik“, „Sterilgutversorgung“ sowie „Außendienst-Technikerinnen und -Techniker (von z. B. Beatmungsgeräten)“.
3) Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität: Mit Blick auf Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, werden in der Begründung beispielhaft auch die „Medizinprodukteindustrie“, der „medizinische Großhandel für Medizinprodukte und Sanitätshausmitarbeitende“ genannt.