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4. März 2019
Redaktion
Sanitätshaus / Gesundheitspolitik

Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel kommt

Weil die Vorgaben durch das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz nicht eingehalten wurden, will der Gesetzgeber im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes Hilfsmittel-Ausschreibungen verbieten. Darüber hinaus soll auch Open-House-Verträgen ein Riegel vorgeschoben werden. Erwartungsgemäß gibt es unterschiedliche Reaktionen von Leistungserbringern und Herstellern auf der einen und Krankenkassen auf der anderen Seite.
Foto: foto.fritz/Fotolia

Paukenschlag zum Jahresende 2018. Gesundheitsminister Jens Spahn kündigt an, dass Hilfsmittel-Aus­schrei­bun­gen künftig komplett verboten sein sollen. Stattdessen sollten die Kassen Rah­men­verträge mit den Leistungserbringern abschließen. Die Patienten und Pflegebedürftige müssten sich darauf verlassen können, dass Windeln, Gehhilfen und gene­rell alle notwendigen Hilfsmittel gut und verlässlich seien.

Open House keine Alternative

Für die Reform soll das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geändert werden, das der Bundestag im Februar verabschieden will. Diesbezüglich sind sich die Fachpolitiker der Regie­rungskoalition einig. In dem Änderungsantrag heißt es zur Ausschreibungsthema­tik u. a.: „Zwischenzeitlich hat sich aber gezeigt, dass die praktische Umsetzung des Gesetzes (Anm. d. MTD-Red.: gemeint ist das Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz) vielfach nicht den Zielen des Gesetzgebers entspricht.

Zu dem erhofften Qualitätswettbewerb im Rahmen von Ausschreibungen ist es nicht gekommen. Angesichts der nach wie vor bestehenden Risiken durch Ausschreibungen für die Versorgungsqualität wird die Ausschreibungsoption in § 127 Abs. 1 aufgehoben. Die Kassen haben künftig die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten ausschließlich im Wege von Rahmenverträgen mit Beitrittsmöglichkeit sicherzustellen.“

Aber nicht nur den Ausschreibungen soll ein Riegel vorgeschoben werden. Weiter heißt es in der Begründung zum Änderungsantrag: „Die Ergänzung in Satz 1 dient außerdem der Klarstellung, dass es sich bei der Vertragsoption nach Absatz 1 nicht um das sogenannte Open-House-Modell handelt, bei dem die Vertragsbedingungen einseitig durch die Krankenkasse festgesetzt werden. In der Vergangenheit wurde diese Norm bisweilen als Rechtsgrundlage für Open-House-Verträge herangezogen.

Durch die Rechtsprechung wurde bereits festgestellt, dass bei Rahmenverträgen mit Beitrittsmöglichkeit Vertragsverhandlungen ermöglicht werden müssen (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. März 2010, Az.: B 3 KR 26/08 R). Diese Rechtsprechung wird nun ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen. Demnach haben Krankenkassen, ihre Landesverbände oder Arbeits­gemeinschaften jedem Leistungserbringer oder Verband oder sonstigen Zusammenschlüssen der Leistungserbringer Vertragsverhandlungen zu ermöglichen.“

Fast einhellige Begrüßung des Verbots

Reaktionen auf das angekündigte Verbot von Hilfsmittel-Ausschreibungen ließen nicht lange auf sich warten. Auch die poli­tische Opposition sieht das Aus­sch­reibungsverbot positiv. Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, stellte fest, dass es „insbesondere wichtig ist, bei Hilfsmitteln, die mit Versorgungsdienstleistungen verbunden sind, dafür zu sorgen, dass diese auch fachgerecht und unter Wahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Dienstleistungserbringern und Pati­enten erbracht werden können“. Zudem müssten die Instrumente der Qua­litäts­sicherung, wie etwa Patientenbefragungen, konsequent eingesetzt werden.

Der GKV-Spitzenverband reagierte dagegen eher zurückhaltend. Er verwies darauf, dass nur ein geringer Anteil der 8,7 Mrd. Euro, die 2016 für Hilfsmittel ausgegeben wurden, auf Ausschreibungen entfielen. Für Fehlentwicklungen im Rahmen von Hilfsmittel-Ausschreibungen machte der GKV-Spitzenverband aber nicht die Krankenkassen, sondern andere verantwortlich.

Dazu Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Es ist richtig, dass es in der Vergangenheit leider immer wieder Hersteller geschafft haben, trotz klarer Qualitätsvorgaben in den Ausschreibungen am Ende nicht in der geforderten Qualität zu liefern.“ (Anm. d. MTD-Red.: Offensichtlich ist dem GKV-Vorstand der Unterschied zwischen versorgungsberechtigten Leis­tungs­erbringern und Herstellern nicht ganz klar.) Trotzdem fehle mit Verbot von Ausschreibungen eine wichtige Möglichkeit in der Vertragsanbahnung. „Wir hätten es befürwortet, die Ausschreibungsregeln zu verschärfen, statt Ausschreibun­gen für Hilfsmittel zu verbieten“, meinte Kiefer.

Ausschließlich positiv auf die Ankün­digung reagierten die Leistungs- und Herstellerverbände. Die Fachvereinigung Medizin Produkte e.V. (FMP) begrüßt auch für ihre Mitgliedsverbände Spitzenverband ambulante Nerven- und Muskel­stimulation (Sanum), Zentralvereinigung Medizintechnik (ZMT), Bundesverband des Sanitätsfachhandels (BVS) und Egroh die geplante Reform. Geschäftsführer Uwe Behrens: „Nachdem wir über viele Jahre die Hilfsmittel-Ausschreibungen nicht nur kritisch gesehen haben, sondern sie auch bekämpften, stehen die Chancen sehr gut, dass es endlich zu einem Ausschreibungs­verbot für Hilfsmittel kommt.“

Der Bundesinnungsverband für Ortho­pädie-Technik (BIV) verwies auf eine wohnortnahe, qualitätsvolle Versorgung. Der Gesetzgeber habe die Regularien für Ausschreibungen mit dem HHVG verschärft. Einige Krankenkassen würden aber in sensiblen Versorgungsbereichen mit Ausschreibungen und Open-House-Modellen fortfahren und damit den Willen des Gesetzgebers missachten. Dagegen hätten sich auch das Bundesversicherungsamt und der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ausge­sprochen. Mit Blick auch auf den ruinösen Preiskampf meinte BIV-Präsident Klaus-Jürgen Lotz: „Es geht kein Weg mehr an einem Verbot der Ausschreibung vorbei.“

Der Verband Versorgungsqualität Home­care (VVHC) verwies auf die wirtschaftlichen Aufzahlungen als Folge von Ausschreibungen. Die Ausschreibungs­gewin­ner kauften sich in der Regel Patienten durch Niedrigstangebote. Neben der für den Ausschreibungsgewinner nicht mehr wirtschaftlichen Versorgung im eigent­lichen Ausschreibungssegment werde versucht, durch „Cross-Selling-Effekte“ von Patienten wirtschaftliche Erlöse zu erzielen.

Ausschreibungen höhlen nach Ansicht des VVHC das Sachleistungsprin­zip aus. VVHC-Geschäftsführer Norbert Bertram: „Über partnerschaftliche Vertragsverhandlungen müssen wir zu einheitlichen Qualitätsstandards gelangen, um eine nachhaltige Versorgungsqualität zu sichern. Wir brauchen faire Bedin­gungen bei Verhandlungen mit Krankenkassen, um administrativ schlanke Verträge und angemessene Erstattungsbeträge zu erhalten. Wir benötigen einheitliche Standards bei Rahmenverträgen, um von der unnötigen Vertragsvielfalt wegzukommen.“

Der Industrieverband Spectaris begrüßte das geplante Verbot von Hilfsmittel-Ausschreibungen mit dem Hinweis, dass dies der richtige Schritt zu mehr Versorgungsqualität sei. Dazu Marcus Kuhlmann, Leiter des Spectaris-Fachverbands Medizintechnik: „Die Einführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung als Vergabeinstrument im Jahre 2007 hat zu oft zu einem reinen Preiskampf geführt. Dies ging vielfach zulas­ten der Qualität und damit nicht zuletzt zulasten der Versicherten.“

Dabei erinnerte Spectaris daran, dass die gesetzlich vorgegebene 50/50-Be­rück­sichtigung von Preis und Qualitäts­aspek­ten von einigen Kassen umgangen worden sei. Die Qualität des Produktes sowie die Dienstleistung rund um das Hilfsmittel wie Beratung, Anpassung und Wartung sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung müssten in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Letzt­lich gehe es um eine individuell zuge­schnit­te­ne, wohnortnahe Versorgung, die durch Ausschreibungen nicht gewährleis­tet sei.

Der BVMed weist darauf hin, dass Ausschreibungen insbesondere in sensiblen Homecare-Bereichen kein geeignetes Mit­tel sind. Ausschreibungen würden durch eine reine Preisfokussierung zu erheblichen Qualitätseinbußen und zu steigenden Aufzahlungen führen. Das Verbot würde eine qualitätsgesicherte Versorgung sichern.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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