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Die ersten beiden Vertragspartner seien die Homecare-Unternehmen GHD und Publicare – und „weitere werden folgen“, so das Portal. Damit sei seit dem 1. April „eine gute Hilfsmittel-Versorgung und ein Wahlrecht auch für Versicherte der DAK wieder gewährleistet“. Der neue Vertrag enthalte stärkere Qualitätsanforderungen und „eine Vergütungspauschale, die mit anderen Krankenkassen vergleichbar ist“.
Herausfordernd für regionale Versorger
Allerdings befürchteten Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen, die nicht deutschlandweit tätig sind, einige der neuen Qualitätsanforderungen nicht erfüllen zu können. Über den Hilfsmittellotsen der DAK-Gesundheit (Kurzlink: https://bit.ly/2V6iUI3) sind die Vertragspartner abrufbar.
Umstrittene Ausschreibung
2019 hatten viele bei der DAK-Gesundheit versicherte Stomaträger gleich zweimal ihren Versorger wechseln müssen. Das erste Mal, nachdem sich die Krankenkasse gegen viel Widerst