Bei der Vereinzelung von Medizinprodukten müssen Fachhändler Vorgaben beachten. Foto: Gina Sanders / Fotolia
Für MT-Fachhändler sowie Homecare-Dienstleister und Hilfsmittel-Leistungserbringer sind damit nach wie vor viele Fragen und Unsicherheiten verbunden hieß es bei der Tagung der Zentralvereinigung medizin-technischer Fachhändler, Hersteller, Dienstleister und Berater e.V. Mitte Mai mit über 60 Teilnehmenden in Köln.
Erste Gerichtsprozesse
Tatsächlich habe es bereits erste Prozesse hierzu gegeben, in denen die Gerichte zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen seien. Dr. Göttschkes: „Man darf nicht so tun, als gäbe es diese Pflichten nicht, denn dadurch entstehen die übelsten Rechtsfolgen. Man muss positiv damit umgehen und pragmatische Lösungen finden. Und wenn diese am Ende des Tages von einem Gericht oder einer Behörde gekippt werden, dann hat man gute Argumente, um den Vorwurf der Fahrlässigkeit und des Vorsatzes zu entkräften.“
Ausführliches Dossier abrufbar
Zum Thema hatte die ZMT bereits in der Fachzeitschrift “MTD” (MTD-Verlag), Ausgabe 12/21, das von ihr in Auftrag gegebene und von Dr. Göttschkes und Dr. Volker Lücker gemeinsam erstellte Dossier „Vereinzelung von Medizinprodukten gemäß Artikel 16 MDR – Gut gedacht, fragwürdig umgesetzt“ veröffentlicht. Dieses ZMT-Dossier steht auf der ZMT-Website kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Leitfaden des BVMed
Auch ein aktueller Leitfaden des BVMed befasst sich nun mit dem Thema “Vereinzelung”. Der Leitfaden kann kostenfrei unter heruntergeladen werden.
© MTD-Verlag 2022
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