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Digitale Gesundheitsanwendungen haben häufig mit den Bereichen Psyche oder Muskeln, Knochen und Gelenke zu tun. Foto: Denys Prykhodov / Fotolia

Bislang sind 22 DiGAs in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als erstattungsfähig aufgenommen. Die meisten Codes wurden bei Ersatzkassenversicherten für Anwendungen im Bereich „Psyche“ ausgegeben (rund 29 %), gefolgt von der Kategorie „Muskeln, Knochen und Gelenke“ (22 %).
Hälfte in der Kategorie Psyche
Versicherte können den Zugangscode für eine DiGA über eine Verordnung des Arztes bzw. des Psychotherapeuten erhalten oder auf Antrag direkt bei ihrer Krankenkasse. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine gesicherte Diagnose. Von den 22 Anwendungen im DiGA-Verzeichnis des BfArM werden 17 derzeit erprobt, die Hersteller müssen noch positive Versorgungseffekte mittels geeigneter Studien nachweisen. Knapp die Hälfte der digitalen Helfer entfällt auf die Kategorie „Psyche“.
Nachbesserungsbedarf bei Vergütungen
Aktuell befinden sich über 20 weitere Zulassungsanträge beim BfArM in der Prüfung. Trotz der Potenziale der DiGA sieht der Verband der Ersatzkassen (vdek) Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Vergütung. „Bisherige Erfahrungen mit DiGA zeigen, dass der geforderte Herstellerpreis häufig in einem Missverhältnis zum Patientennutzen steht. Das betrifft insbesondere DiGA, die sich noch in der Erprobung befinden. Daher müssen die mit den Krankenkassen verhandelten Preise bereits direkt nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis gelten“, so vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.
© MTD-Verlag 2021
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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