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30. Januar 2020
Redaktion

Weniger Geld für technische Fächer

Zum 1. April 2020 wurde die ärztliche Vergütung überarbeitet. Festzustellen ist eine Aufwertung der sprechenden Medizin gegenüber technischen Leistungen.
Foto: F. Eisenhans/Fotolia
Foto: F. Eisenhans/Fotolia

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf eine „kleine“ Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zum 1. April 2020 geeinigt. Neben einigen strukturellen Änderungen wurde die Bewertung aller Leistungen überprüft und an die aktuelle Kostenstruktur angepasst. Ein Ziel ist es, die „sprechende Medizin“ zu fördern. Es handelt sich nicht um einen komplett neuen EBM wie bei der großen Reform vor 15 Jahren. Im Fokus der Reform steht die betriebswirtschaftliche Kalkulation der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Sie ist an die aktuelle Kostenstruktur der Arztgruppen angepasst worden. Der kalkulatorische Arztlohn wurde auf 117.060 Euro festgelegt.
Aufbau und Struktur des EBM bleiben unberührt. Auch bei der Abrechnung der einzelnen Leistungen ändert sich kaum etwas. Dass mit der Reform nur wenige Leistungen neu in den EBM aufgenommen werden und sich die Honorierung kaum ändert, hängt damit zusammen, dass es kein zusätzliches Geld gibt. Denn als der Bewertungsausschuss im Jahr 2012 die Reform beschlossen hatte, war vereinbart worden, dass die Änderungen im EBM für die Krankenkassen ausgabenneutral erfolgen müssten. Abgesenkt werden allerdings Leistungsbewertungen bei technischen Fächern, wie Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin sowie bei fachärztlichen Internisten. Weitere Infos und eine EBM-Vorabversion sind abrufbar unter dem Kurzlink https://bit.ly/34ecppi.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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