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29. August 2023
Redaktion
DGIHV

Lösungsvorschläge für verbesserte Hilfsmittelversorgung

Was muss sich ändern, damit Menschen mit Einschränkungen schnell, unkompliziert und fachgerecht die notwendige Hilfsmittelversorgung in Deutschland erhalten? Antworten darauf suchten, fanden und formulierten Gesundheits-Experten anlässlich der 7. Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) im August in Göttingen.
Univ.-Prof.
Foto: DGIHV / Kirsten Abel
Univ.-Prof. Dr. med. habil. Wolfram Mittelmeier, 1. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV), eröffnete die 7. Fachtagung.

Unter der Überschrift „Versorgung stärken – Barrieren abbauen“ hat die DGIHV neun Lösungsansätze formuliert:

1) Bedarfsgerechte Versorgung durch ein im interdisziplinären Team erstelltes Versorgungskonzept.

2) Schnellere Kostenübernahme durch die Kostenträger.

3) Einschränkung des Prüfrechts durch Krankenkassen.

4) Spezialisierte Zentren mit interdisziplinären Teams.

5) Neues Verordnungsmuster für rechtskonforme Darstellung von Versorgungskonzepten.

6) Höhere Qualität ärztlicher Verordnungen.

7) Bessere Aus- und Fortbildung von Ärzten.

8) Individuellere, flexiblere und differenziertere Rehabilitation nach Amputation.

9) Mehr Zeit für Testphasen bei Prothesenversorgung – insbesondere bei Kindern.

Medizinischer Dienst und Hilfsmittelversorgung

Ergänzend vermerkt die DGIHV kritisch, dass auch aktuell noch ein großer Teil der Hilfsmittel vor der Versorgung von Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes (MD) beurteilt werden muss. So überprüfe der MD vorab die Notwendigkeit ärztlicher Hilfsmittelverordnungen für Patienten.

2022 gab es 242.000 MD-Stellungnahmen zu Anträgen zu Hilfsmitteln und hilfsmittelnahen Medizinprodukten der Gesetzlichen Krankenversicherungen, berichtete Dr. Dietmar Rohland, Leiter Geschäftsbereich Consulting des Medizinischen Dienstes Niedersachsen, anlässlich der Fachtagung. Nach Einschätzung des MD erfüllten 2022 lediglich 42,4 Prozent der geprüften Anträge die Voraussetzung für die Leistungsgewährung und bei 16,9 Prozent war dies eingeschränkt der Fall. 29 Prozent der Versorgungsanträge wurden abgelehnt.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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