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6. Februar 2024
Redaktion
Auch gebrauchte Geräte sind anmeldepflichtig

Ultraschallgeräte und -sonden als Schmuggelware

Drei Ultraschallgeräte und 166 passende Ultraschallsonden im Wert von knapp 36.000 Euro versuchte ein 49-Jähriger Ende Januar, am Zoll vorbei nach Deutschland zu schmuggeln.
Eines
Foto: Hauptzollamt Singen
Eines der geschmuggelten Ultraschallgeräte.

Bei einer Routinekontrolle entdeckten Zöllner des Hauptzollamts Singen die Waren im Laderaum eines Transporters. Wieviel er dafür bezahlt hat, wollte der Fahrer den Kontrollbeamten nicht sagen, nur dass er sie von einem Bekannten erworben hätte und nach einem Refresh in Deutschland weiterverkaufen wolle.

Einfuhrabgaben und Steuerstrafverfahren

Eine Sprecherin des Hauptzollamts verwies darauf, dass auch gebrauchte Waren dem Zoll bei der Einfuhr anzumelden sind. Je nach Warenwert fallen gegebenenfalls Zölle und Steuern an. Für die Ultraschallgeräte und -sonden wurden Einfuhrabgaben von rund 6.800 Euro fällig, ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Waren wurde ebenfalls eingeleitet.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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