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27. April 2020
Redaktion

Weniger Geld für Technik-Leistungen der Hausärzte

(04/2020) Der neue Einheitliche Bewertungsmaß­stab (EBM) tritt ab dem 2. Quartal 2020 in Kraft. Bei den Vergütungen gibt es Steigerungen für Gesprächsleistungen; weniger Geld gibt es im Rahmen der Versichertenpauschale und bei wichtigen technischen Leistungen unter Einsatz von Medizintechnik. Bei den wenigen technischen Leistungen, die die Hausärzte im Rahmen der Einzelabrechnungen überhaupt noch erbringen, gibt es u. a. folgende finanzielle Veränderungen, wobei die alten den neuen EBM-Vergütungen in Euro entgegengestellt sind:
Foto: Bacho Foto/Adobe Stock
Foto: Bacho Foto/Adobe Stock

Belastungs-EKG: 198 Punkte gleich 21,75 Euro, vor dem 1. April 2020: 21,97 Euro
Langzeit-EKG-Aufzeichnung: 48 Punk­te gleich 5,27 Euro, vorher 7,36 Euro (die computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKGs von mindestens 18 Stunden Dauer bringt 9,45 Euro, vorher 10,11 Euro)
Langzeit-Blutdruck-Messung: 57 Punkte gleich 6,26 Euro, vorher 8,57 Euro
Spirografie: 53 Punkte gleich 5,82 Euro, vorher 6,59 Euro
Wundversorgung: 212 Punkte gleich 7,47 Euro, vorher 6,26 Euro

Weitere Leistungen, die auch von Haus­ärzten erbracht werden können, sind der prokto-/rektoskopische Untersuchungskomplex (94 Punkte, 10,33 Euro), die ori­en­tierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener dokumen­tierter auffälliger Hörprüfung (90 Punkte, 9,89 Euro) und die Anleitung zur Selbstanwendung eines Real-Time-Messgerätes zur kontinuierlichen interstitiellen Glukosemessung rtCGM (72 Punkte, 7,91 Euro).Vergütungen ElektrotherapiePhysikalisch-medizinische Leistungen werden von den Hausärzten bei ortho­pädischen und traumatologischen Krank­heiten angewendet. Die physikalische Therapie ist auf die Inhalationstherapie, Elektrotherapie, Elektrostimulation und Wärmetherapie begrenzt. Bei den Vergütungen zeigt sich, dass sich physikalisch-technische Leistungen nur bei häufigem Einsatz lohnen. Wie bei den anderen technischen Leistungen hat sich dies seit dem neuen EBM ab 1. April 2020 noch verstärkt. Folgende Gebühren in Euro sind festgelegt:

Einzelinhalationstherapie als intermittierende Überdruckbeatmung und/oder Ultraschallverneblung: 12 Punkte gleich 1,32 Euro, vor dem 1. April 2020 1,54 Euro
Einzelinhalationstherapie mit speziel­lem Verneblersystem zur Pneumocys­tis-carinii-Prophylaxe: 44 Punkte gleich 4,83 Euro, unverändert
Wärmetherapie mittels Paraffin­pa­ckung, Peloiden, Heißluft, Kurz-, Dezi­meterwelle, Mikrowelle, Hoch­frequenz­strom, Infrarotbestrahlung oder Ultra­schall: 21 Punkte gleich 2,31 Euro, vorher 2,09 Euro
Elektrotherapie unter Anwendung niederfrequenter und/oder mittelfrequenter Ströme (Galvanisation, Reizstrom, Iontophorese, amplituden-modulierte Mittelfrequenztherapie, Schwellstromtherapie oder Interferenzstromtherapie), maximal acht Mal berechnungsfähig: 9 Punkte gleich 0,99 Euro, vorher 1,21 Euro
Gezielte Elektrostimulation bei spas­tischen und/oder schlaffen Lähmungen: 18 Punkte gleich 1,98 Euro, vorher 2,09 Euro
Fototherapie eines Neugeborenen: 96 Punkte gleich 10,55 Euro, vorher 10,88 Euro
Anleitung für die häusliche Anwendung der transkutanen elektrischen Nervenstimulation (TENS): 72 Punkte gleich 7,91 Euro, vorher 7,36 Euro (TENS-Behandlungen in der Praxis werden wie die Elektrotherapie vergütet.

Physikalisch-technische Leistungen sind schon vor dieser EBM-Reform wirtschaftlich für die Ärzte weniger interessant gewesen. Dies hat sich im Rahmen des neuen EBM ab April 2020 weiter verstärkt. Leicht verbessert haben sich nur die Vergütungen für Wärmetherapie, Elektrostimulation bei spastischen oder schlaffen Lähmungen. Dass insbesondere die Gesprächs- und Beratungsleis­tungen verbessert wurden, verdeutlicht auch die erhebliche Besserstellung der Anleitung für häusliche TENS-Behandlungen.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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