Nur 44 der 1.362 Betrugsfälle betreffen Hilfsmittelbereich
Daraus geht hervor, dass das Ermittlerteam in den vergangenen zwei Jahren Gelder in Höhe von 3,8 Mio. Euro zurückgeholt hat. Die Höhe der Rückforderungen in den einzelnen Leistungsbereichen:
- Arznei- und Verbandsmittel 2,3 Mio. Euro
- häusliche Krankenpflege 636.000 Euro
- ärztliche Leistungen 328.000 Euro
- versichertenbezogene Leistungen 281.000 Euro
- Heilmittel 110.000 Euro
- zahnärztliche Leistungen 72.000 Euro.
Ein Beispiel aus der Sparte Arznei- und Verbandmittel: In einem Fall seien durch einen Leistungserbringer in Schleswig-Holstein Verband- und Wundmaterial in großen Mengen abgerechnet, wovon aber nur ein Teil an die Versicherten weitergeleitet wurde. Der entstandene Schaden sei zwischenzeitlich reguliert worden.
Nur 3,2 Prozent betreffen Hilfsmittel-Leistungserbringer
Aktuell werden insgesamt 1.362 Fälle aus allen Bereichen des Gesundheitswesens verfolgt. Das entspricht einer Zunahme von 32,8 Prozent im Vergleich zum Tätigkeitsbericht 2020/2021. Davon entfielen insgesamt 44 Fälle auf Hilfsmittel-Leistungserbringer – das sind rund 3,2 Prozent aller Fälle.
Auf Nachfrage der MTD-Redaktion teilte die AOK Nordwest mit, dass sie keine genaueren Angaben machen könne, „da die Fälle meistens sehr speziell sind“. Größtenteils seien jedoch Hilfsmittel abgerechnet worden, die gar nicht oder anders als vertraglich vereinbart geliefert wurden.
AOK-Chefermittler Dr. Jürgen Mosler: „Die meisten Leistungserbringer rechnen korrekt ab. Aber schon einige wenige schwarze Schafe können ein schlechtes Licht auf den gesamten Leistungsbereich werfen.“
So arbeitet das Ermittlerteam der AOK Nordwest
Das siebenköpfige AOK-Ermittlungsteam arbeite eng mit anderen Krankenkassen sowie der Kriminalpolizei, den Hauptzollämtern und den Staatsanwaltschaften zusammen.
Wenn sich der Verdacht der Abrechnungsmanipulation bestätigt, werde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und eine finanzielle Wiedergutmachung des Schadens gefordert. Zusätzlich werde geprüft, ob eine weitere Zusammenarbeit mit dem betroffenen Vertragspartner möglich ist, erklärte AOK-Chefermittler Dr. Mosler.
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