Folgen Sie uns
Foto: Gerhard G./Pixabay

Klares Urteil. Die AOK NordWest stellt sich auf die richterlichen Vorgaben ein. Foto: Gerhard G./Pixabay

Ein bestehendes Versorgungsverhältnis zwischen einem einzelnen Homecare-Unternehmen und einem Versicherten darf bis zur Klärung der Frage der Versorgungsberechtigung durch Abschluss eines neuen Vertrages nicht gestört werden, so das LSG Hamburg. (Az.: L 1 KR 2/22 B ER). Zugrunde lag ein Beschwerdeverfahren des VVHC (Verband Versorgungsqualität Homecare) und eines Homecare-Unternehmens gegenüber der AOK NordWest im Bereich der Stomaversorgung (Urteil liegt der Redaktion vor; wir berichteten; MTD-Instant KW 8/21).
AOK NordWest widersprüchlich
Zunächst signalisierte die AOK NordWest dem VVHC, dass das Urteil nicht nur für das Beschwerde-führende Unternehmen, sondern vielmehr im Rahmen einer „Gleichbehandlung“ auch für alle betroffenen VVHC-Mitgliedsunternehmen gelten soll.
Gegenüber MTD-Instant begrüßte VVHC-Geschäftsführer Norbert Bertram diesen Vorschlag von Kassenseite als „positives Signal“. Die AOK NordWest habe ihm telefonisch zugesagt, dem VVHC kurzfristig einen Entwurf für eine Übergangsvereinbarung zu übermitteln. Wenn dieser vorliegt, müssten noch bestehende Fragen zur operativen Umsetzung gemeinsam erörtert und geklärt werden.
Nur wenige Tage später vollzog die AOK NordWest zur großen Überraschung des VVHC dann eine 180-Grad-Wende. Norbert Bertram, Geschäftsführer des VVHC, zeigte sich gegenüber MTD-Instant von diesem Gebaren irritiert und enttäuscht zugleich.
Der von der AOK NordWest nun vorgelegte Entwurf einer Übergangslösung entspreche in wesentlichen Teilen nicht den Inhalten des Urteils des LSG Hamburg. So soll, um nur ein Beispiel zu nennen, ein zu erwartendes Ergebnis aus dem Schiedsverfahren nicht rückwirkend angewendet werden dürfen, sondern nur für die Zukunft gelten. Das würde, so Bertram weiter, eine Vorwegnahme eines wie auch immer lautenden Schiedsspruches bedeuten.
VVHC setzt weiter auf Übergangslösung
Wie Bertram mitteilte, stehe der VVHC einer Übergangslösung mit der AOK NordWest weiterhin offen gegenüber, nur müsse diese auch das wiedergeben, was seitens des LSG Hamburg geurteilt wurde.
© MTD-Verlag 2022
Ihnen hat dieser Artikel gefallen? Dann lernen Sie den wöchentlich erscheinenden Branchen-Informationsdienst „MTD-Instant“ noch besser kennen. Bestellen Sie Ihr Test-Abonnement hier.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
Person
Zurück
Speichern
Nach oben