Folgen Sie uns
11. November 2013
Redaktion

Nur Missverständnisse hinsichtlich der Übergangsfrist?


(9.9.13) Bundesverband des Sanitätsfachhandels (BVS), Egroh und GKV-Spitzenverband räumen nach eigenen Angaben Missverständnisse aus. Nachdem der GKV-Spitzenverband seine Vorschläge zur sachgerechten Lösung der Bestandsschutzproblematik in diversen Versorgungsbereichen in einer ersten Fortschreibung umgesetzt hat, hat am 8. Juli 2013 ein Gespräch mit Vertretern des GKV-Spitzenverbandes, des BVS und der Egroh stattgefunden, bei dem beraten wurde, wie in weiteren Versorgungsbereichen vorgegangen werden könnte. Der GKV-Spitzenverband stellte erneut klar, dass in einer zweiten Fortschreibung im Herbst 2013 insbesondere für die ehemaligen Gruppe 2 Betriebe weitere Vorschläge umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür sei, dass hierzu geeignete Konzepte frühzeitig vorgelegt werden. BVS und EGROH haben diese zugesichert. Es geht um die erforderlichen Qualifikationen oder Erkenntnisse, die erforderlich sind, um die Hilfsmittel sachgerecht abzugeben. Die dort erkennbaren theoretischen „Defizite“ sollen durch ein Nachprüfungskonzept ausgeglichen werden, das unter anderem definierte Qualifikationen, Schulungen und Prüfungen umfasst.
Betroffene Versorgungsbereiche sind u. a. 06A Bestrahlungsgeräte, 10B Gehwagen und Gehübungsgeräte, 11A und 11B Hilfsmittel gegen Dekubitus, 12A Hilfsmittel bei Tracheostoma, 14F Sauerstofftherapiegeräte, 17C und 17D Hilfsmittel zur Narbenkompression, 18A Kranken-/Behindertenfahrzeuge, Rollstühle, 19A Krankenpflegebetten, 20A,B,C und D Lagerungshilfen, Therapieliegen, 22B Personenlifter, 28A Stehhilfen, 32A und 32B Therapeutische Bewegungsgeräte und Motorbewegungsschienen.
Diese Konzepte sollen noch vor der 2. Fortschreibung der Empfehlungen beraten werden. Unter der Voraussetzung, dass geeignete Konzepte fristgerecht vorliegen, hat der GKV-Spitzenverband eine ausreichende Verlängerung der Bestandsschutzfristen in den entsprechenden Versorgungsbereichen zugesichert, damit die betroffenen Betriebe durch die festzulegenden Nachweise eine „Voll-Präqualifizierung“ erreichen können. Damit wäre für die vom BVS und der Egroh gesehenen Probleme eine praktikable und damit zufriedenstellende Lösung gefunden.
Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
Person
Zurück
Speichern
Nach oben