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6. August 2021
Redaktion

Innung kündigt Verträge mit der AOK Baden-Württemberg

(MTD/5.8.2021) Nach Bayern (wir berichteten) rumort es nun auch in Baden-Württemberg unter den Hilfsmittel-Leistungserbringern.
Foto: Hans Braxmeier/Pixabay
Die Landesinnung Baden-Württemberg hat Hilfsmittel-Verträge gekündigt. Foto: Hans Braxmeier/Pixabay

Die Mitgliederversammlung des FOS Baden-Württemberg (Fachverband Orthopädie-Technik, Sanitäts-, Reha- und medizinischer Fachhandel Baden-Württemberg e. V.) hat Mitte Juli 2021 beschlossen, mehrere mit der AOK Baden-Württemberg bestehende Verträge zum 31. Dezember 2021 zu kündigen. Die Kündigungen sind zwischenzeitlich erfolgt.
Im Reha-Bereich betreffen die Kündigungen die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 18/50 (Krankenfahrzeuge), die PG 04 (Badehilfen), die Versorgung mit nichtwiedereinsetzbaren Hilfsmitteln, die Versorgung mit wiedereinsetzbaren Hilfsmitteln sowie die Neulieferung, den Wiedereinsatz und STK von Kranken- und Pflegebetten; im OT-Bereich die PG 17 (Kompression) und PG 24 (Beinprothetik). Ziel ist es, bis Jahresende teilweise neue Verträge oder aber entsprechende angemessene Weitergeltungsvereinbarungen mit der AOK Baden-Württemberg zu schließen.
Aus Sicht des FOS Baden-Württemberg ist im Reha-Bereich eine Kündigung der Verträge unumgänglich, weil man sich hier mit derzeit „ganz erheblichen Preissteigerungen“ (steigende Rohstoff- und Materialpreise, Frachtkosten) konfrontiert sieht. Gleichzeitig sei die AOK Baden-Württemberg bislang „nur in geringem Umfang“ bereit, sich an diesen unvorhersehbaren zusätzlichen Kosten zu beteiligen, um die Not der Betriebe in diesem Bereich etwas abzufedern.
Abgesehen davon seien die gekündigten Verträge teilweise sehr alt und würden, auch was die Stundenverrechnungssätze betrifft, bereits seit langem keinem aktuellen Preisniveau mehr entsprechen. Mit Blick auf die PG 17 bestehe sowohl in puncto Vertragspreisen als auch Vertragsinhalten Gesprächsbedarf. Zudem müsse sich die erfolgte Fortschreibung und Neustrukturierung der PG 24 (Beinprothetik) des Hilfsmittelverzeichnisses in einem neu zu schließenden Vertrag widerspiegeln.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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