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Ziel ist es, die Versorgung zu erleichtern und aufrechtzuerhalten, ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten und die drängenden Fragen zu klären. Die Empfehlungen sind mit den Kassenartenvertretern abgestimmt und den Krankenkassen mit der Bitte um Beachtung zur Verfügung gestellt worden. Sie gelten zunächst bis zum 31. Mai 2020 und sind auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes (Kurzlink: https://bit.ly/3ba9wJS) bekanntgemacht. Sie können künftig ergänzt und angepasst werden. Um persönliche Kontakte zwischen Versicherten und Leistungserbringern zu vermeiden, können Hilfsmittel vorrangig per Versand an die Versicherten abgegeben werden, sofern ein persönlicher Kontakt z.  B. zur Anpassung nicht zwingend erforderlich ist. Beratungen oder Einweisung i