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Das Online-Versorgungskonzept von meevo stößt auf Widerstand. Foto: heartawareness/Pixabay

Für beträchtlichen Wirbel und Ärger in der Hilfsmittelbranche sorgen derzeit die Vertragsabsichten der TK und der Barmer zur Online-Einlagenversorgung (PG 08). Hinzu kommt die Kooperation zwischen Barmer und dem Hamburger Sanitätshaus-Start-up meevo zur Onlineversorgung mit deren Einlagen-Markt craftsoles auf Rezept (wir berichteten).
Fachgesellschaften schlagen Alarm
Der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik verwies nun auf eine kritische Stellungnahme mehrerer medizinischer Fachgesellschaften. Sie besage, dass dieser Versorgungsweg ohne Fachkontrolle sehr fehleranfällig sei und die Gefahr einer Fehlversorgung oder gar sekundären gesundheitlichen Schädigung in sich berge. Durch die Selbstvermessung des Versicherten mittels eines zweidimensionalen Abdrucks sei „das therapeutische Ziel (Rückfußaufrichtung, Druckumverteilung) nicht zu definieren, da relevante Informationen (z. B. Flexibilität der Fehlstellung) fehlen.
Zudem komme die Stellungnahme der Fachgesellschaften zu dem Urteil, dass das Versorgungskonzept ohne fachmännische Begleitung den im Hilfsmittelverzeichnis festgeschriebenen Mindestanforderungen widerspricht, so der BIV-OT. Eine Versorgung von gesetzlich Versicherten dürfe jenseits der Mindestanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nicht erfolgen.
 
© MTD-Verlag 2021
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