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Telemedizin-Robotik-Hilfsmittel-Leistungserbringer-Krankenhausreform-Forschungsdaten-Mittelstand
Foto: Michael Schwarzenberger / Pixabay

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Konkret geht es um folgende Punkte:1) Entwicklung neuer Qualitätskonzepte in der Hilfsmittelversorgung. Um das Qualitätsniveau in der Hilfsmittel-Versorgung dauerhaft zu sichern, plädiert der BVMed für ein bundeseinheitliches Qualitätscontrolling. Die Krankenkassen müssten für Methodik, Bewertungskriterien und Transparenz gegenüber den Patienten einheitliche Vorgaben erhalten. Ziel müsse es sein, den Patienten durch das Qualitätscontrolling in die Lage zu versetzen, verständlich zu erfahren, mit welcher Qualität die Krankenkasse die jeweiligen Hilfsmittel-Versorgungsbereiche im Rahmen des Sachleistungsprinzips im Vergleich zu den anderen Krankenkassen erbringe. 2) Zügige Einbeziehung der Hilfsmittel-Leistungserbringer in die digitale Infrastruktur und deren Anwendungen:Die digitale Infrastruktur berücksichtige derzeit nicht ausreichend die Leistungserbringer, die die ambulante Patientenversorgung mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln sowie Trink- und Sondennahrung durchführen. So seien die Einbindung der Hilfsmittelversorger und die Einführung einer digitalen Hilfsmittelverordnung erst ab 2024 vorgesehen. Trotz großer Überschneidungen sei für die Versorgungen mit enteraler Ernährung, Verbandmitteln sowie Blutzuckerteststreifen, die oft gemeinsam mit Hilfsmitteln angewendet werden, noch kein Zeitplan für die digitale Einbindung und Abwicklung vorgesehen. Dies schaffe für Verordner, Versorger und insbesondere für den Versicherten nicht nachvollziehbare Doppelstrukturen. Diese Bereiche müssten daher zeitnah in die digitalen Anwendungen der Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen eingebunden werden.3) Definition des Versorgungsanspruchs auf Homecareversorgung und Verankerung von Homecare im SGB V: Kritisch bewertet der Verband die bisherige Umsetzung des Anspruchs der Patienten auf ein strukturiertes Versorgungsmanagement (§ 11 Abs. 4 SGB V). Gerade beim Übergang zwischen mehreren Versorgungsbereichen (stationär – ambulant – Pflege) müsse diese Regelung näher ausgestaltet werden. Ziel müsse es sein, bei Indikationen mit hohem Beratungs- und Betreuungsbedarf durch effizientere ambulante Angebote Kliniken und stationäre Pflegeeinrichtungen zu entlasten. Patienten mit beratungs- und betreuungsintensiven Indikationen benötigten eine individuelle Beratung und Betreuung, die weit über die Produktlieferung hinausgeht. Spezialisierte Homecare-Versorger könnten dies sicherstellen. Damit Patienten einen gesicherten Anspruch auf die nicht entkopplungsfähige Koordination von Hilfsmittel und Dienstleistung haben, müssten diese Homecare-Dienstleistungen in Ergänzung zur Hilfsmittelversorgung als sogenannte Homecare-Leistungen im SGB V verankert werden.
Das BVMed-Positionspapier kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.
© MTD-Verlag 2021
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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