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Foto: Ri Butov/pixabay

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Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) ist es für Leistungserbringer und Krankenkassen seit 2021 möglich, einen Ausgleich der Kosten für die erhöhten Hygienemaßnahmen im Rahmen der Pandemie zu verhandeln. Dieser gesetzlichen Verpflichtung ist die AOK Plus nun nachgekommen. Sie hat Zusatzvereinbarungen mit dem Fachverband für Orthopädie- und Rehabilitationstechnik, Sanitäts- und medizinischer Fachhandel Sachsen und Thüringen und den Landesinnungen für Orthopädie-Schuhtechnik Sachsen und Thüringen abgeschlossen. Diese sollen die erhöhten Aufwendungen der Leistungserbringer für die persönliche Schutzausrüstung ausgleichen. Wie die AOK Plus auf Anfrage der MTD-Redaktion ausführte, stellt sie damit „eine angemessene Beteiligung an den Kosten für die erhöhten Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie für die verschiedenen Versorgungsbereiche sicher“. Mit der „schnellen und unbürokratischen Lösung“ unterstütze man die Leistungserbringer in der Pandemie. Die Vertragspartner erhöhten temporär die Preise für ausgewählte, häufig angewendete Vertragspositionen in der Orthopädie- und Rehatechnik, Orthopädieschuhtechnik und im Homecare-Bereich, konkret in den Produktgruppen 05, 23, 29, 31 und 19/50. Die erhöhten Preise gelten unabhängig von der weiteren Entwicklung mindestens bis 31.12.2021.
Mit dem VVHC Hygienepauschale für Stomaversorgung vereinbart
Auch mit dem Verband Versorgungsqualität Homecare (VVHC) hat die AOK Plus eine Hygienepauschale im Bereich Stomaversorgung vereinbart. Grundlage dafür bildet eine Vereinbarung der Landesinnung Sachsen/Thüringen mit der AOK Plus. „Aus diesem Vertrag zwischen der Landesinnung und der AOK haben wir den Bereich der Stomaversorgung adaptiert und eine eigene Vereinbarung getroffen“, so Norbert Bertram, Geschäftsführer des VVHC, gegenüber MTD-Instant. Die Vereinbarung trat am 1. Mai in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2021.
© MTD-Verlag 2021
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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