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Die restlichen Anträge befänden sich in der Verfahrensbearbeitung. Die Europäische Kommission geht derzeit, basierend auf Erfahrungen, von einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von etwa 13 Monaten aus. Entsprechend ernüchternd bilanziert die Bundesregierung in ihrer Antwort: „Stand und Dauer der Benennungsverfahren sprechen dafür, dass die vor Geltungsbeginn im Mai 2020 vorhandenen