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2. Mai 2024
Redaktion
MTD-Webinar im Mai

"Wundversorgung - aktuelle Marktbedingungen"

Das MTD-Webinar "Wundversorgung - aktuelle Marktbedingungen - wo stehen wir heute?" am 7. Mai 2024 von RA Bettina Hertkorn-Ketterer richtet sich an Leistungserbringer, die den Versorgungsalltag meistern wollen.
Rechtsanwältin
Foto: privat
Rechtsanwältin Bettina Hertkorn-Ketterer.

Die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden ist seit Monaten ein Thema. Verantwortlich hierfür sind die zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Rahmenempfehlungen zu § 132 a SGB V sowie die Umsetzung dieser Regelungen.

Inzwischen gibt es erste Verträge zwischen Krankenkassen und spezialisierten Leistungserbringern, die Menschen mit solchen Wunden versorgen können. Auch im Bereich der Produktlieferung zeichnen sich Veränderungen ab. Damit verbunden sind für in diesem Bereich tätige Unternehmen aber weiterhin Fragen und Unsicherheiten.

Im Rahmen des Webinars „Wundversorgung – aktuelle Marktbedingungen – wo stehen wir heute?“ am 07. Mai 2024 (10 bis 12 Uhr) geht Rechtsanwältin Bettina Hertkorn-Ketterer gezielt auf die neu entstandene Situation im Versorgungsalltag ein. Folgende Aspekte wird sie näher beleuchten:

  • Was genau sind die Anforderungen an die Eignung spezialisierter Leistungserbringer?
  • Welche Anforderungen muss man erfüllen, wenn man Vertragspartner von Krankenkassen werden möchte?
  • Welche Vertragsmodelle zeichnen sich ab und wie wirkt sich hier die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus November 2023 aus?
  • Kann man als Unternehmen, welches Produkte für die Wundversorgung liefert, in diesem Bereich tätig werden oder mit Leistungserbringern kooperieren?
  • Wer hat bei der Wundversorgung welche Aufgabe – und welche Veränderungen sind hier zu erwarten?
  • Welche Auswirkungen haben die neuen Regelungen auf die Lieferanten von Wundversorgungsprodukten?
Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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