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Das Bündnis “Wir versorgen Deutschland” analysierte den Koalitionsvertrag mit Blick auf den Hilfsmittelmarkt. Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Seit dem 24. November 2021 liegt der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vor. Gesundheitsminister Karl Lauterbach formulierte bei seinem Antritt gleich ein Versprechen: „Mit uns wird es keine Leistungsabsenkungen im Gesundheitswesen geben.“ Auch der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich neu konstituiert. Kirsten Abel, Sprecherin des Präsidiums des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT), und Patrick Grunau, Bereichsleiter Politik, Kommunikation und Marketing bei der rehaVital Gesundheitsservice GmbH, stellten zunächst die Spitze des Gesundheitsministeriums, den Ausschuss für Gesundheit sowie die gesundheitspolitischen Sprecher vor.
Dabei wurden neben den Ministerien Gesundheit sowie Arbeit und Soziales (SPD) auch die Ministerien Wirtschaft und Klimaschutz (Bündnis 90/Die Grünen), Finanzen sowie Bildung und Forschung (FDP) betrachtet. Anliegen des Bündnisses ist es, nachhaltige Kontakte in die genannten Ministerien aufzubauen, um ihre Forderungen mit einheitlicher Stimme an den richtigen Stellen zu platzieren und den Druck vonseiten der Hilfsmittelbranche zu erhöhen.
Koalitionsvertrag im Check
Kirsten Abel und Patrick Grunau referierten über die gesundheitsbezogenen Themenblöcke des Koalitionsvertrags und gingen dabei vorrangig auf die für die Hilfsmittelbranche relevanten Bereiche ein. Der erste Punkt im Koalitionsvertrag benennt das Vorhaben der Entbürokratisierung. Dieses Ziel begrüßt das Bündnis sehr, da die qualitätsgesicherte Patientenversorgung durch eine überbordende Bürokratie zusehends aus dem Fokus zu geraten drohe. Unspezifisch bleibe im Koalitionsvertrag jedoch, wie genau die Entbürokratisierung gelingen soll.
Die Stärkung der Gesundheitsberufe, die als weiterer Punkt im Koalitionsvertrag benannt wird, ist aus Sicht des Bündnisses ein brisantes Thema. Wie Abel und Grunau betonten, sollte die Relevanz des versorgenden Personals in den Sanitätshäusern herausgestellt werden. Denn im Gegensatz zu akademischen Berufsgruppen würden diese oft keine eindeutige Zuordnung im Gesundheitswesen erfahren und folglich in ihrer Handlungsnotwendigkeit in der Patientenversorgung häufig übersehen. „Es hat uns Blut, Schweiß und Tränen gekostet, um gegenüber der Politik deutlich zu machen, welche wesentliche Rolle die Gesundheitsbetriebe in der Patientenversorgung einnehmen. Die Pandemie hat bereits viele Defizite aufgezeigt, das Thema wird aber weiterhin sehr aktuell sein“, so Kirsten Abel.
Ein anderes sehr präsentes Thema sei die Digitalisierung, die sich in auch vielen anderen Unterpunkten des Koalitionsvertrags wiederfindet. Zwar sei die Zusage gemacht worden, die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und das E-Rezept zu beschleunigen. Letzteres sei jedoch mittlerweile auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Dies verdeutliche das Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis, erklärten Abel und Grunau.
Weitere WvD-Planungen
Aus den Punkten des Koalitionsvertrags abgeleitet benannten Abel und Grunau die Planung des Bündnisses für 2022. „Es gilt nun, die handelnden Personen an ihrem Tun zu bewerten, brisante Themen aus unserer Branche rechtzeitig an die Politik heranzutragen und entsprechend Einfluss zu nehmen“, erklärt Patrick Grunau. Um in den kommenden Monaten bestmöglich handeln zu können, sollen Gespräche mit den Sprechern der Fraktionen sowie ein kontinuierliches Monitoring der aus dem Koalitionsvertrag sondierten Fokus-Themen folgen. 2022 wird die erste Mitgliederversammlung des Bündnisses abgehalten. Ebenso soll die Eintragung ins Vereinsregister erfolgen. Im weiteren Verlauf ist die Aufnahme weiterer (Gast-)Mitglieder vorgesehen.
Zum WvD-Bündnis gehören Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Egroh, Reha-Service-Ring (RSR), rehaVital und Sanitätshaus Aktuell.
© MTD-Verlag 2022
 

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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