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Foto: Andreas Haertle/Fotolia

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Mit Blick auf die im DAK-Vertrag enthaltenen und zu erfüllenden umfangreichen persönlichen und technischen Anforderungen, gebe es aktuell mehrere Unternehmen auf der DAK-Vertragspartnerseite, wo aus Sicht des VVHC berechtigte Zweifel an der Erfüllung dieser Vorgaben angebracht seien. „Wie sollen beispielsweise Unternehmen ein Online-Tool anbieten, wenn sie nicht einmal über eine Homepage verfügen?“, fragt der VVHC. Hinzu kämen „massive Patientenbeschwerden über fehlende Belieferungen, Aufzahlungen etc.“ Die entsprechenden Unterlagen habe man dem BVA ebenfalls zukommen lassen. Über das Vertragsgebaren der DAK-Gesundheit in Sachen Stomaversorgung im Anschluss an da