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22. März 2021
Redaktion

Viren herausfiltern und Atmung nicht erschweren

(MTD 22.3.2021) Bei der Bekämpfung der Pandemie sind partikelfiltrierende Masken ein wichtiger Baustein. Wichtig ist, dass die filteroptimierten Masken nicht die Atemfähigkeit beeinträchtigen.
Foto: Designmodul/Pixabay
Foto: Designmodul/Pixabay

Von Michael Schanz/Rechtsdepesche.de

Bei der Herstellung sollten daher hohe Partikel-Filtrationsleistungen nicht durch zu dichtes Filtermaterial erwirkt werden. Eine ausführliche Analyse hat die „Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen“ erarbeitet, die in einer gekürzten Fassung
Bei der Bekämpfung der Pandemie sind partikelfiltrierende Masken ein wichtiger Baustein. Die sog. „Filtering Face Pieces“, kurz „FFP“ genannt, sind in bzw. vor aller Munde. Unterteilt werden die „Gesichts-Filter-Masken“ in die Schutzklassen FFP1, FFP2 und FFP3. Diese Maskentypen bieten aufgrund ihrer jeweiligen Eigenschaften unterschiedlich hohen Schutz gegen eine Übertragung des SARS-CoV 2 Virus. Bei der Klassifizierung gilt: Je höher die Zahl, desto größer ist die Wirkung bezüglich Eigen- und Fremdschutz.Die Bundesregierung setzt in der Corona-Schutzmasken-Verordnung auf die Verteilung von Masken des Typs FFP2 an besonders vulnerable Personengruppen und die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Dieser Sicherheitsanspruch an die Filtrationsleistung der Masken hat sich mittlerweile auch in der übrigen Bevölkerung durchgesetzt. Entsprechend hoch ist die Nachfrage.

Die besonderen Qualitätsanforderung hinsichtlich von Corona-Viren

FFP2-Masken müssen klare technische Normanforderungen einhalten, die vom Hersteller auch kenntlich gemacht werden müssen. Im Vordergrund steht dabei die europäische Norm EN 149:2001+A1:2009, nach der die Durchlässigkeit des Filtersystems mit Aerosolen getestet wird. Die Filtrationsleistung der FFP2-Masken ist nach dieser Qualitätsnorm klar definiert: mindestens 94 Prozent der Schadstoffe (Partikel, Staub, Aerosole) müssen aus der Atemluft herausgefiltert werden. Ist diese Prüfnorm gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen und der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle auf der Oberfläche der FFP2-Maske aufgedruckt, verspricht der Hersteller dem Verbraucher die Verkehrsfähigkeit in Punkto Strömungsschutz gegen gesundheitsschädliche Partikel, die sich in der Atemluft befinden (bis zu einer Größe von 0,6 µm). Da das Corona-Virus mit rund 0,1 bis 0,14 µm diese Mikrometer-Grenze jedoch unterschreitet, bietet die FFP2-Masken-Norm dem Träger keinen absoluten Infektionsschutz.Diese Filterwirkung kann erst auf einer weiteren Normierungsebene, der EN 14683, der Überprüfung unterzogen werden. In der Grundvariante zielt diese Qualitätsnorm allerdings auf die bakterielle Filtrationsleistung ab, sodass die standardisierten Messverfahren auf den durchschnittlichen Durchmesser der Bakterien von etwa 0,6 bis 1,0 µm ausgerichtet sind. Der aussagekräftige Beleg des Schutzes vor dem Coronavirus ist daher erst dann erbracht, wenn in dem Prüfverfahren die deutlich geringeren, viralen Größenverhältnisse berücksichtigt werden. Erst wenn ein Maskentyp diese aufwändige Prozedur durchlaufen hat, kann die Filterwirksamkeit gegen das Coronavirus mit „gut“ bewertet werden.

Tragekomfort und Atemdurchlässigkeit

Zu beachten ist dabei zusätzlich, dass die filteroptimierten Masken nicht die Atemfähigkeit beeinträchtigen. Bei der Herstellung sollten daher hohe Partikel-Filtrationsleistungen nicht durch zu dichtes Filtermaterial erwirkt werden. Es mag wohl den technischen Durchlässigkeitsanforderungen genügen, wenn die Konstruktion der Maske zahlreiche Überlagerungen von Vliesen aufweist. Regelhaft stellt jedoch jede zusätzliche Schicht für den Träger eine zusätzliche Atembarriere dar, die letztlich auch dessen Akzeptanz zum Tragen der Maske im Alltag beeinträchtigt. Schmelzgeblasene Kunststoff-Mikrofasern (zum Teil „Easy Breathing“ genannt), die zu einem Vlies zusammengeführt werden haben sich insoweit in der Praxis als besonders gutes Filtermedium mit der hervorragenden Eigenschaft einer maximalen Atemdurchlässigkeit erwiesen.Neben der hohen Filtrationsleistung, die die Absonderung auch der deutlich kleineren Viren umfassen sollte, ist bei der Maskenwahl zudem zu beachten, dass gleichzeitig eine hohe Atemdurchlässigkeit gewährleistet ist. Nur so besteht die Möglichkeit die FFP2-Maske über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Einschränkung zu tragen. Hiermit wird nicht nur der aus epidemiologischer Sicht wichtige Fremdschutz, sondern auch der für den Träger elementare Eigenschutz erzielt.

Fazit

Nur wenige Masken auf dem Markt erfüllen dieses umfangreiche Voraussetzungsspektrum. Mithin ist es für den Verbraucher von herausragender Bedeutung, dass folgende Kennzeichnungen Auskunft über Güte und Qualität der Maske erteilen:

  • FFP2 / IIR (Partikel-/Bakterienfiltration + Spritzfestigkeit gegenüber Körperflüssigkeit)
  • PFE > 98 % (Partikelfiltration über 98 %)
  • BFE > 99 % (Bakterienfiltration über 99 %)
  • VFE > 99 % (Virenfiltration über 99 %)
  • Easy Breathing (Hohe Atemdurchlässigkeit)

Liegen diese Parameter vor, dann ist Fremd- und Eigenschutz unter maximalem Trage- und Atemkomfort sichergestellt.
https://www.rechtsdepesche.de/ffp2-masken-maskenqualitaet-auf-dem-gerichtlichen-pruefstand/
E-Mail: m.schanz@rechtsdepesche.de

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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