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Foto: Svea Pietschmann/G-BA

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses. Foto: Svea Pietschmann/G-BA

Sie wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits im September bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen beispielsweise die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen, die erleichterten Vorgaben für Verordnungen oder die telemedizinische Heilmittelbehandlung. An die epidemische Lage nationaler Tragweite sind vom G-BA nur wenige Regelungen aus den Bereichen Arzneimittelversorgung, Disease-Management-Programme (DMP), Kinder-Vorsorgeuntersuchungen und Krankentransport zeitlich gebunden worden.
Regelungen für Entlassmanagement
Die meisten Sonderregelungen zum Entlassmanagement nach einem Krankenhausaufenthalt wiederum werden durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung aufgefangen und erst am 31. Mai 2022 außer Kraft treten. Demnächst entscheidet der G-BA voraussichtlich auch über eine Verlängerung jener Sonderregelungen zu ärztlich verordneten Leistungen (u. a. Hilfsmittel), die derzeit bis 31. Dezember 2021 befristet sind.
© MTD-Verlag 2021
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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