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11. November 2013
Redaktion

Überzogene Forderungen an die berufliche Qualifikation

Überzogene Forderungen an die berufliche Qualifikation
des fachlichen Leiters?
Die Empfehlungen des GKV-SpiBu zu den Anforderungen an die berufliche Qualifizierung der fachlichen Leiter im Rahmen des Präqualifizierungsverfahrens sind in der Praxis höchst bedeutsam, stehen aber nach wie vor in der Kritik.  Den einen sind sie zu ungenau bezüglich der Vergleichbarkeit von beruflichen Abschlüssen, den anderen gehen sie zu weit und wiederum andere sind eher an einer weiteren Verschärfung interessiert. Die Vertreter der Leistungserbringer-Verbände im Beirat und Verbandsjuristen diskutieren nun, wie verbindlich die Empfehlungen aus rechtlicher Sicht tatsächlich sind. Rechtsanwalt Dr. Rainer Schütze von der Dortmunder Kanzlei Dr. Schütze beteiligt sich u.a. mit einer Art Thesenpapier an dieser Diskussion. Interessant ist dieses vor allem deshalb, weil Schütze auch das viel beachtete BSG-Urteil zur Stoma-Fachkraft vom 27. Juli 2011 mit in die Erörterung einbezieht. Kurz zusammen gefasst kommt Schütze zu folgendem Ergebnis: Bei den geforderten Qualifikationen für Altbetriebe darf es zu keinen wesentlichen Änderungen gegenüber den Anforderungen im alten Zulassungsverfahren kommen. Bei neuen Leistungserbringern muss es eine individuelle Bewertung nach Leistungsbereichen geben. Je nach Bereich können die in den Empfehlungen geforderten Berufsabschlüsse überzogen und damit rechtswidrig sein. Stattdessen müssen dann andere Möglichkeiten eines Nachweises der Eignung geprüft werden, wobei (wie früher) auch die nachgewiesene Berufserfahrung relevant sein kann. >>> Download
Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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