Folgen Sie uns
Foto: Hans Braxmeier/Pixabay

Foto: Hans Braxmeier/Pixabay

Swiss Medtech betont, dass es die Schweizer Medizinprodukteverordnung (MepV) ermögliche, dass Fachpersonen Produkte direkt aus dem Ausland zur Anwendung beschaffen, ohne diese in Verkehr zu bringen. Zugleich mahnt der Verband an, dass Fachpersonen und Gesundheitseinrichtungen im Falle der Direktbeschaffung automatisch die volle Funktionsverantwortung übernehmen. Somit sei kein Schweizer Wirtschaftsakteur für formelle und sicherheitsrelevante Belange zuständig und die Lieferbereitschaft hänge ausschließlich vom ausländischen Lieferanten ab.
Direktbeschaffung von Medizinprodukten ist nur “Option für Notfall”
Zudem seien mit der Direktbeschaffung von Produkten aus dem Ausland „beachtliche versorgungstechnische und haftrechtliche Risiken verbunden“. Swiss Medtech empfiehlt, dass sich Fachpersonen und Gesundheitseinrichtungen grundsätzlich von Schweizer Herstellern und/oder Händlern beliefern lassen und nur in Ausnahmefällen auf die Direktbeschaffung zurückgreifen.
Grundsätzlich wertet Swiss Medtech dieses Beschaffungsmodell nur als „Option für den Notfall“ – so interessant es aufgrund der entfallenden Verpflichtung zur Installation und Deklaration von Schweizer Bevollmächtigten und Importeuren auch scheinen möge.
 
© MTD-Verlag 2022
Ihnen hat dieser Artikelauszug gefallen? Dann lernen Sie den wöchentlich erscheinenden Branchen-Informationsdienst „MTD-Instant“ noch besser kennen. Bestellen Sie Ihr Test-Abonnement hier.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
Person
Zurück
Speichern
Nach oben