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4. Februar 2022
Redaktion
„Genehmigungsfiktion“

Sozialverband VdK legt Verfassungsbeschwerde ein

Der Sozialverband VdK hat Verfassungsbeschwerde gegen eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Genehmigungsfiktion, z. B. wegen der Hilfsmittel-Versorgung, eingelegt.
Susie
Foto: VdK / Susie Knoll

„Seit der neuen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können sich nur noch wohlhabende Versicherte ein Vorstrecken der oft sehr hohen Kosten etwa für Hilfsmittel wie Rollstühle leisten. Menschen mit kleinen Einkommen müssen auf solche Hilfsmittel, aber auch auf dringend benötigte Therapien oder Operationen verzichten. Das verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, was wir für verfassungswidrig halten“, kritisiert VdK-Präsidentin Verena Bentele ein BSG-Grundsatzurteil vom 26. Mai 2020, das die sogenannte „Genehmigungsfiktion“ abgeschafft hatte.

Urteil mit Folgen

Das BSG nahm damit den Druck von Krankenkassen, innerhalb einer bestimmten Frist notwendige medizinische Leistungen zu genehmigen. Die Genehmigungsfiktion sah vor, dass eine vom Krankenversicherten beantragte Leistung automatisch als genehmigt galt, wenn die Krankenkasse nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist – bei einer erforderlichen gutachterlichen Stellungnahme nach fünf Wochen – nicht über den Antrag entschieden hatte. Die Genehmigungsfiktion sollte langsame Verwaltungsverfahren beschleunigen. Nach Ablauf der Frist konnten Versicherte sich die Leistung selbst beschaffen und die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen oder als Sachleistung von der Krankenkasse beanspruchen.

Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

Einen Antrag auf Sachleistung kann eine Krankenkasse nun laut dem BSG-Urteil vom Mai 2020 aber auch nach Ablauf der drei- bzw. fünfwöchigen Frist ablehnen. „Das benachteiligt alle Menschen, die nicht genug Geld haben, über einen ungewissen Zeitraum eine große Summe vorzustrecken, ohne zu wissen, ob sie es überhaupt erstattet bekommen“, moniert Bentele weiter. Ziel der Verfassungsbeschwerde sei es, die „Genehmigungsfiktion“ wieder voll herzustellen.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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