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Foto: Franz Pflug/Fotolia

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Die Reformgesetze im Hilfsmittelbereich wirken sich deutlich auf das Beschaffungsverhalten der Krankenkassen aus. So ist 2019 im MTD-Portal www.medizinprodukte-ausschreibungen.de die Rekordzahl von 132 Vertragsabsichten im Hilfsmittelbereich publiziert worden. Das sind 36 bzw. 37,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Auslöser ist das Verbot von Hilfsmittelauschreibungen durch Krankenkassen im Gefolge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).
Vor allem im ersten Halbjahr war die Schlagzahl sehr hoch: Es wurden zeitweise jede Woche fünf Vertragsabsichten auf dem Portal veröffentlicht. Waren es bis zur Jahresmitte 71 Bekanntmachungen, kamen in der zweiten Hälfte noch 61 hinzu. Das sind im Schnitt elf pro Monat bzw. drei pro Woche. Spitzenreiter mit 46 Vertragsabsichten sind die AOKs gefolgt von Ersatzkassen und BKKs.
Im Zuge der Gesetzesreform ist die Zahl der Ausschreibungen von Hilfsmitteln durch Krankenkassen dagegen deutlich zurückgegangen. Jüngst betrafen diese vor allem Blutzuckerteststreifen. Trotzdem hat sich in der Rubrik Hilfsmittel-Ausschreibungen die Zahl der Veröffentlichungen auf 44 erhöht, weil neben den 20 Kassen-Ausschreibungen auch 24 von anderen öffentlichen Auftraggebern wie Kliniken, Pflege- oder Behinderten-Einrichtungen publiziert wurden. Insgesamt ist dies ein Plus von 14 bzw. 47 Prozent.
 Somit sind im Hilfsmittelsektor auf dem Portal fast 180 Beschaffungsvorhaben eingestellt worden, 50 mehr bzw. ein Plus 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018. Das sind im Schnitt 15 im Monat bzw. 4 pro Woche.
Copyright MTD-Verlag 2020
Dieser Artikel erschien im wöchentlichen Branchen-Informationsdienst MTD-Instant (MTD-Verlag).
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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