Folgen Sie uns
26. Oktober 2022
Redaktion
Positionspapier der Gesundheitshandwerke

Weniger Bürokratie und mehr Rechte im Gesundheitssystem

Die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke, bestehend aus den Verbänden biha, BIV-OT, VDZI, ZVA und ZVOS, hat ein gesundheitspolitisches Positionspapier mit Forderungen für Entbürokratisierung sowie finanzielle Unterstützung für Kleinbetriebe veröffentlicht.
Frau
Foto: WavebreakmediaMicro/Fotolia

Die Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädietechniker und Zahntechniker hätten in bundesweit etwa 32.000 Betrieben ca. 190.000 Mitarbeiter. Sie benötigen von den Krankenkassen einen Finanzausgleich für krisenbedingte Mehrkosten, um die wohnortnahen Versorgungsstrukturen zu sichern.

 

 

 

 

Dokumentationspflichten und Präqualifizierung kritisiert

Die Verbände beklagen zudem, dass Dokumentationspflichten „keinen Mehrwert in Versorgungsqualität und Patientensicherheit“ brächten. So sei eine im Zuge der Präqualifizierung im Abstand von 20 Monaten vorgegebene Betriebsbegehung indiskutabel, zumal in den letzten Jahren so gut wie keine Auffälligkeiten bekannt geworden seien.

Faire Vertragsverhandlungen

Die Gesundheitshandwerke fordern zudem eine Veränderung des Verordnungsmonopols der Ärzteschaft. Schon heute dürften sie auf Grundlage des Handwerksrechts eigenverantwortlich Versorgungen etwa mit Sehhilfen und Hörhilfen durchführen. Die Verbände verlangen auch „faire Vertragsverhandlungen“ mit den Krankenkassen. Diese dürften sich nicht Verhandlungen entziehen und auf kosten- und zeitintensive Schiedsverfahren zurückziehen.

Vorschlag von Leitverträgen

Auf Ebene der maßgeblichen Spitzenverbände bzw. der maßgeblichen Zusammenschlüsse von Leistungserbringern ausgehandelte Verträge sollten prinzipiell als Leitverträge für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung fungieren. Die Kassen sollten auch keine unverhältnismäßigen Forderungen an Leistungserbringer stellen.

Ermäßigte Mehrwertsteuer für Medizinprodukte

Die Gesundheitshandwerke fordern ferner eine Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer für Medizinprodukte mit dem Satz von 7 Prozent sowie einen festen Sitz im Gemeinsamen Bundesausschuss und faire Wettbewerbsbedingungen bei der Einbindung in die Telematikinfrastruktur. So sei zu beachten, dass mit der Einführung des E-Rezepts im Hilfsmittelbereich Apotheken und Gesundheitshandwerke erst ab dem gleichen Zeitpunkt Versorgungen über das E-Rezept vornehmen können.

Ihnen hat dieser Artikelauszug gefallen? Dann lernen Sie den wöchentlich erscheinenden Branchen-Informationsdienst „MTD-Instant“ noch besser kennen. Bestellen Sie Ihr Test-Abonnement hier.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
Person
Zurück
Speichern
Nach oben