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9. Juni 2015
Redaktion

Nachqualifizierung im Bereich Dekubitus und Tracheostoma

Nachqualifizierung im Bereich Dekubitus und Tracheostoma
(9.6.15) Der GKV-Spitzenverband hat die seit dem 1. Januar 2011 geltenden Empfehlungen die Präqualifizierung mit Wirkung zum 1. Juli 2015 zum vierten Mal fortgeschrieben. Wesentlicher Fortschreibungsinhalt war die Aufnahme von weiteren Nachqualifizierungsmöglichkeiten für die fachliche Leitung für die Versorgungsbereiche 11 „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ und Versorgungsbereich 12A „Hilfsmittel bei Tracheostoma“ in Verbindung mit Versorgungsbereich 27A „Sprechhilfen“. Weiter wurden einige redaktionelle Änderungen sowie Klarstellungen, z.B. zur Wiederaufbereitung von Medizinprodukten, zu der Definition des Neubetriebs und zu der Regelung zu öffentlichen Toiletten in den Empfehlungen aufgenommen. Die neuen Empfehlungen sind ab dem 1. Juli 2015 anzuwenden.
Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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