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Zitiert wird Rüddel u. a. mit folgenden Äußerungen: „Bei einfachen Produkten, wie beispielsweise Windeln für Inkontinenzpatienten, leidet oftmals die Produktqualität, sodass der Patient aus eigener Tasche dazuzahlen muss, um anständig versorgt zu sein.“ Bei Produkten wie Rollstühlen lasse die Servicequalität zu wünschen übrig. „Das kann bedeuten, dass die Auslieferung lange dauert oder dass Reparaturen nicht durch den Anbieter durchgeführt werden können.“ Gerade bei solchen Hilfsmitteln sei eine wohnortnahe Versorgung mit einer deutlichen Qualitätsverbesserung verbunden. „Der Gesetzgeber hat ausdrücklich betont, dass die Versorgungsqua-lität erhalten bleiben muss bei Ausschreibungen“, zitiert der Bericht Rüddel. Er habe angemahnt, dass Krankenkassen sich nicht aus der Verantwortung stehlen dürften und sie aufgefordert, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu sichern. Sonst müsse das Gesetz an dieser Stelle verschärft werden

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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