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Foto: Wilfried Pohnke/Pixabay

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Die Knappschaft Bochum und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben mit der GesundHeits GmbH Deutschland eine Vereinbarung in Ergänzung zu den vertraglichen Regelungen über einen Ausgleich der Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen infolge der Covid-19-Pandemie geschlossen.
Die Vertragspartner gehen davon aus, dass grundlegende Maßnahmen der Hygiene (Mundschutz, Einmalhandschuhe, Desinfektion) bereits über bestehende Verträge sichergestellt sind, es jedoch Fallkonstellationen gibt, die einen persönlichen Kontakt zum Versicherten zwingend erfordern und für die besondere Hygienemaßnahmen zu treffen sind. Für diese in der Vereinbarung geregelten Fallkonstellationen erfolgt ein finanzieller Ausgleich an die GHD in Höhe einer Pauschale von 8,00 Euro netto und in Höhe von 6,00 Euro netto für einen Covid-19-Schnelltest.
Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. April 2021 in Kraft.
 
© MTD-Verlag 2021
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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