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Die Gesundheitsbhandwerke kritisieren das Vorgehen der Akkreditierungsstelle DAkkS / Foto: Mohamed Hassan/Pixabay

Diese Kritik haben die Gesundheitshandwerke (Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädietechniker, Zahntechniker) in einem Positionspapier veröffentlicht. Angesichts der „sehr wenigen Beanstandungen bei den Gesundheitshandwerken“ seien dies unverhältnismäßige Anforderungen. Gefordert wird deshalb eine gesetzliche Regelung zur Entbürokratisierung des PQ-Verfahrens.
Präqualifizierung verschlanken, niedriger Steuersatz für Hilfsmittel, Festbeträge anpassen
Die Gesundheitshandwerke verlangen zudem transparente Regelungen, die die wirtschaftlichen Kriterien für die Fortentwicklung der Festbeträge und die Leistungspreise für die Festlegung der Festzuschüsse mit Blick auf die betriebswirtschaftlichen Kostenentwicklungen widerspiegeln. Dies gelte insbesondere für Lohn- und Materialkosten.
Die einheitliche Anwendung des reduzierten Steuersatzes für alle Hilfsmittel könnte gesetzliche Krankenversicherungen entlasten, Betrieben eine finanzrechtliche Sicherheit geben und die Arbeit der überwachenden Behörden vereinfachen. Auch die gleichberechtigten Beteiligungsrechte der Gesundheitshandwerke im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und im GKV-Spitzenverband sollten gesetzlich gestärkt werden. Sie müssten von Beginn an in relevante Beratungen eingebunden werden. Nachfolgende Stellungnahmen zu Beschlüssen des G-BA stellten nicht sicher, dass die fachliche Expertise der Gesundheitshandwerke angemessen berücksichtigt werde.
Anbindung der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur
Die Verbände fordern zudem, dass die Anbindung der Gesundheitshandwerke an die Telematikinfrastruktur gesetzlich festgeschrieben bleibe. Dabei müsse auch das Handwerksrecht eingehalten werden: „Handwerkliche und gefahrengeneigte Leistungen zu digitalisieren, darf nur unter rechtssicherer Einhaltung der Meisterpräsenz geschehen.“ Die Gesundheitshandwerke reklamieren weiterhin, dass sie rechtssicher als systemrelevant benannt werden. – Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädieschuhtechniker, Orthopädietechniker und Zahntechniker kommen bundesweit auf etwa 32.000 Betriebe mit ca. 190.000 Beschäftigten.
 
© MTD-Verlag 2021
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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