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Barmer-craftsoles-Kooperation ist ausgesetzt, aufgrund massiver Beanstandung des BAS und zahlreiche außergerichtliche Abmahnungen. / Foto: Hans/Pixabay

Wie der Bundesinnungsverband (BIV-OT) mitteilt, seien die Gründe „massive Beanstandung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) und zahlreiche vorliegende außergerichtlicher Abmahnungen“. Dies habe die Barmer der Medizinrechts-Kanzlei Stephan & Hein Rechtsanwälte in einem Schreiben vom selben Tag mitgeteilt.
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Die Kanzlei koordiniert Klageverfahren gegen die „E-Versorgung“ der Barmer. Der BIV-OT hatte dem BAS als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenversicherung die Verstöße gegen die gesetzlichen Mindeststandards, die für eine Einlagenversorgung auf Rezept gelten, gemeldet sowie auf mit dieser „E-Versorgung“ verbundenen erheblichen Gesundheitsrisiken hingewiesen. „Wir sind sehr froh, dass die Aufsichtsbehörde offensichtlich unserer Rechtsauffassung gefolgt ist. Allerdings ist es erschreckend, dass eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen bereit ist, ihre Versicherten einem solchen Risiko überhaupt auszusetzen“, so BIV-OT-Präsident Alf Reuter.
„Bei dieser laienhaften Versorgung per Versand und mit Selbstvermessung durch die Versicherten ging es nicht um innovative Versorgungskonzepte, schon gar nicht um digitalen Fortschritt. Es ging nur um Eines: Kostensenkung um jeden Preis.“ Grundlage dieses rechtswidrigen Vorgehens seitens der Krankenkasse sei einmal mehr ein Einzelvertrag gewesen. Man sehe sich daher in der Forderung nach Leitverträgen gestärkt. „Wir sehen die Aussetzung der Online-Versorgung als klare Bestätigung unserer Rechtsauffassung. Aufgrund der zahlreichen massiven Rechtsverstöße kam es zu der Aussetzung des Versorgungskonzeptes auf unbestimmte Zeit.
Schnelle Rechtssprechung zu online-gestützer Einlagenversorgung erwartet
Diese Entscheidung kann als erster Schritt als positives Ergebnis eines geschlossenen Auftretens aller betroffenen Leistungserbringer sowie ihrer Organisationen gesehen werden“, erklärte Rechtsanwalt Nico Stephan, der derzeit die Klagen verschiedener Betriebe vor dem Sozialgericht koordiniert. Aufgrund der dennoch unbefriedigenden Einlassung und rechtlich unpräzisen Kommunikation der Barmer dürfte die Angelegenheit allerdings noch nicht vollends ausgestanden sein, so Stephan weiter. „Wir gehen daher davon aus, dass es auch zu schnellen Entscheidungen in der Rechtsprechung kommen wird.“
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