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Die Arge Leistungserbringer und die hkk haben einen guten Kompromiss gefunden. Foto: Detlef/Fotolia

Hintergrund bilden die pandemiebedingten Kostensteigerungen sowie gestiegene Fracht-, Rohstoff- und Lohnkosten. Die gewährten Aufschläge sind im Kostenvoranschlagsverfahren als Aufschlag anzugeben. Die Vereinbarung trat zum 15. November 2021 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2022. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
1) Aufschlag in Höhe von 20 Prozent auf den vereinbarten Nettopreis für den Wiedereinsatz (Hilfsmittelkennzeichen 02) von reha-technischen Hilfsmitteln;
2) Aufschlag von 12 Prozent auf den vereinbarten Nettopreis für die Rückholung von Hilfsmitteln (Hilfsmittelkennzeichen 18);
3) Aufschlag von 12 Prozent auf den vereinbarten Nettopreis für die Reparatur (Hilfsmittelkennzeichen 01) von reha-technischen Hilfsmitteln;
4) Aufschlag von 10 Prozent für vertraglich geregelten Arbeitswerte bzw. Stundenverrechnungssätze;
5) Aufschlag von 12 Prozent auf den vereinbarten Nettopreis für alle weiteren Versorgungen der Versicherten der hkk mit reha-technischen Hilfsmitteln (Hilfsmittelkennzeichen 00, 05, 08, 09, 11, 12). Sofern in den Anlagen bzw. Preisanhängen 2 bis 12 ein Rabattsatz vertraglich geregelt ist, wird ein Abschlag (Rabatt) von 5 Prozentpunkten gewährt.
Die Arbeitsgemeinschaft und die hkk haben sich zudem darauf verständigt, dass der der Protokollnotiz zugrundeliegende Reha-Vertrag im Jahr 2022 überprüft und angepasst wird.
* Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik, Cura-San, rehaVital, RSR, Sanitätshaus Aktuell und Egroh
 
© MTD-Verlag 2021
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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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