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Foto: electriceye/Fotolia
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Nach dem Patientenrechtegesetz aus dem Jahre 2013 müssen die gesetzlichen Krankenkassen über Versicherten-Anträge innerhalb von drei bzw. fünf Wochen bei einem notwendigen Gutachten entscheiden. Wird diese Frist versäumt, tritt die Genehmigungsfiktion ein. Das heißt: Die Leistung gilt als genehmigt wie beantragt. Die Leistungsgemeinschaft Rehakind e. V. begrüßt diese Regelung vor allem im Hinblick auf eine schnelle, altersgerechte Hilfsmittelversorgung von Kindern. Diese Genehmigungsfiktion bestätigte der 1. Senat des Bundessozialgerichts über Jahre.
In einem Urteil vom 26. Mai (B 1 KR 9/18 R) gab das Gericht diesen Grundsatz abe