Was ist eigentlich ein Hilfsmittel?
Der Anspruch von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf Versorgung mit Hilfsmitteln ist in den § 33 SGB V i. V. m. §§ 42, 47 SGB XI gesetzlich geregelt. Danach haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Das Gesetz nennt als Beispiele Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind Gegenstände
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