GKV-Spitzenverband verlängert Empfehlungen
Zugleich verweist der GKV-Spitzenverband darauf, dass die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zum 31. Dezember 2021 monatlich den Betrag von 60 Euro nicht übersteigen dürfen (§ 40 Absatz 2 SGB XI). Dem GKV-Spitzenverband läge auch noch keine Entscheidung des Gesetzgebers vor, ob diese Frist verlängert wird. Daher habe man die diesbezüglichen Hinweise dazu aus den Empfehlungen herausgenommen.
Folgen der Flutkatastrophe
Ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert hat der GKV-Spitzenverband die Empfehlungen zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten. Da in diesen Empfehlungen lediglich das Datum ausgetauscht wurde, sind diese nicht im Änderungsmodus beigefügt.
© MTD-Verlag 2021
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