Neuer RT1-Vertrag in Kraft
Die Landesinnung verweist darauf, dass die im Vertrag mit der AOK Bayern fixierten Änderungen zum Teil bereits in der Übergangsvereinbarung gegenständlich waren. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Neu ist, dass Adaptivrollstühle 18.50.03.0/18.50.03.5 künftig im Rahmen des Kauf-Wiedereinsatz-Systems vergütet werden (Wegfall der Rückkaufregelung).
- Erhöhung der Pauschale für eine Fremdreparatur von 150 auf 250 Euro.
- Erhöhung des Stundenverrechnungssatzes von 0,88 auf 0,93 Euro/Minute und der damit verbundenen bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Arbeitswerte.
- Vergütung bei nicht erfolgter Auslieferung bzw. Annahmeverweigerung bei MIP-pflichtigen Hilfsmitteln (Abschlag 90 Euro).
- Zusatzvergütung, wenn die tatsächlichen Versandkosten die Pauschale übersteigen.
- Anpassung an gesetzliche Vorgaben (Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz, Terminservice- und Versorgungsgesetz, Medizinproduktebetreiber-Verordnung).
Die Landesinnung macht zudem darauf aufmerksam, dass die AOK Bayern seit 1. Oktober 2023 von der Möglichkeit Gebrauch macht, auf die Vorlage einer ärztlichen Verordnung bei der Abrechnung einer Folgepauschale zu verzichten. Bei einer möglichen Einführung der notwendigen Verordnungsvorlage bei Folgepauschalen werde die AOK Bayern rechtzeitig (inkl. Sonderkündigungsrecht) informieren.
Ihnen hat dieser Artikelauszug gefallen? Dann lernen Sie den wöchentlich erscheinenden Branchen-Informationsdienst „MTD-Instant“ noch besser kennen. Bestellen Sie Ihr Test-Abonnement hier.