Folgen Sie uns
9. Juli 2024
Redaktion
Gerichtsurteil

Medizinisches Software-Produkt muss MDR-zertifiziert sein

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat Ende Juni ein richtungsweisendes Urteil für die Telemedizin in Deutschland gesprochen. Demnach muss ein medizinisches Software-Produkt mit der Zweckbestimmung einer asynchronen Untersuchung – in diesem Fall von Hautläsionen – als Medizinprodukt der Risikoklasse IIa nach Medical Device Regulation (MDR) zertifiziert sein, um weiterhin am Markt bestehen zu dürfen.
Symbolbild
Foto: oatawa/Adobe Stock
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat Ende Juni ein richtungsweisendes Urteil für die Telemedizin in Deutschland gesprochen.

Im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens hatte das Teledermatologie-Unternehmen OnlineDoctor 24 gegen seinen Wettbewerber Dermanostic geklagt. Letzterer musste per Urteil seine Teleplattform vom Markt nehmen und darf bis zur entsprechenden Zertifizierung das Produkt nicht mehr online anbieten.

Das Urteil ist das erste seiner Art, das darüber entscheidet, wie die Klassifizierungsregel 11 der MDR für medizinische Softwareprodukte auszulegen ist. Diese Entscheidung könnte richtungsweisend für deutsche Anbieter ähnlicher Softwareprodukte sein, die bislang keine entsprechende Zertifizierung durchlaufen haben, da erwartet wird, dass zukünftige Gerichte sich an diesen Leitsätzen orientieren werden.

 

Ihnen hat dieser Artikelauszug gefallen? Dann lernen Sie den wöchentlich erscheinenden Branchen-Informationsdienst „MTD-Instant“ noch besser kennen. Bestellen Sie jetzt Ihr Test-Abonnement.

 

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
Person
Zurück
Speichern
Nach oben