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25. April 2023
Redaktion
Honorarbericht der KBV für 2021

Leichtes Umsatzplus in Praxen

Der Honorarbericht der KBV für 2021 zeigt ein leichtes Umsatzplus in Praxen.
Geld
Foto: Myriams Fotos/Pixabay
Der Honorarbericht der KBV für 2021 zeigt ein leichtes Umsatzplus in Praxen.

Die Honorarumsätze der Ärzte sind 2021 im Schnitt um 1,9 Prozent gewachsen. Dies geht aus dem vierten Honorarbericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Arzt/Psychotherapeut aus vertragsärztlicher Tätigkeit – vor Abzug von Praxiskosten, Steuern etc. – erhöhte sich um 4.486 auf 242.169 Euro. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Behandlungsfall betrug 75,87 Euro (+0,6 %).

Bei Hausärzten wuchs der Honorarumsatz im Schnitt um 3,5 Prozent auf 245.367 Euro, je Behandlungsfall waren es 70,70 Euro (–1,7 %). Der durchschnittliche Honorarumsatz im fachärztlichen Bereich erhöhte sich um 1,0 Prozent auf 240.639 Euro, je Behandlungsfall 78,70 Euro (+1,6 %). Die höchsten Zuwächse bei den großen Abrechnungsgruppen erzielten HNO-Ärzte mit einer Steigerung von 6,1 Prozent, gefolgt von Neurologen mit 3,6, Augenärzten mit 3,4 und Dermatologen mit 3,3 Prozent.

Die Gesamtvergütung stieg um 0,7 Prozent. Somit standen bundesweit rund 43 Mrd. Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung.

Honorarumsatz ist nicht Einkommen

Der Honorarumsatz wird häufig mit dem Einkommen der niedergelassenen Ärzte verwechselt. Der im Honorarbericht ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an den Arzt für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der GKV-Patienten. Das Nettoeinkommen, also das Geld, das der Arzt für seine Arbeit bekommt, beträgt laut KBV durchschnittlich 25 Prozent des Honorarumsatzes.

Aus dem Rest finanziert er u. a. Praxiskosten (Personal, Miete, medizinische Geräte). Diese Betriebsausgaben betragen im Durchschnitt über alle Gruppen hinweg 49,2 Prozent des Honorarumsatzes. Erst nach Abzug aller Kosten erhält man das Nettoeinkommen, das dem Arzt persönlich zur Verfügung steht.

Link zum Honorarbericht: https://t1p.de/kbv-honorare-2021

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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