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Der Bund steht bei FFP2-Masken unter Druck. Gerichte verlangen die Bezahlung bestellter Ware. Foto: Designmodul/Pixabay

So hat das Bonner Landgericht den Bund in einigen ersten Verfahren zur Zahlung von insgesamt etwa 26 Mio. Euro verurteilt. Der Bund hat die FFP2-Masken zwar bestellt, aber nicht bezahlt und dies mit angeblich mangelnder Qualität begründet.
Rechtslawine rollt
Eine Sprecherin des Gerichts verwies darauf, dass es bereits drei sog. Vorbehaltsurteile gegeben habe. In einem der Verfahren hatte der Bund etwa darauf verwiesen, dass ein Prüfinstitut die Masken getestet habe und diese durchgefallen seien. Nun urteilte das Bonner Landgericht jedoch, dass sich aus den Prüfberichten noch nicht einmal ergebe, ob die Masken des Klägers oder die Masken von anderen Firmen überhaupt getestet worden seien.
Politisches Nachspiel möglich
Sollten sich derartige Praktiken auch im nun folgenden Nachverfahren, in dem noch Zeugen zu Wort kommen und Sachverständige gehört werden können, bestätigen, dürften diese Verfahren auch ein politisches Nachspiel haben, so Rechtsanwalt Peter Hartmann aus Lünen in einer ersten Bewertung für MTD. Immerhin seien im Nachgang des Open House-Verfahrens, in dem im März / April 2020 jeder dem Bund FFP2-Masken für 4,50 Euro netto pro Stück verkaufen konnte, mehr als 100 Klagen beim Landgericht Bonn anhängig. In all diesen Fällen hat der Bund die Rechnungen der Lieferanten über die bestellten FFP2-Masken nicht beglichen.
© MTD-Verlag 2021
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