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29. Juni 2023
Redaktion
Bundestag hat entschieden

Keine Präqualifizierung für „apothekenübliche Hilfsmittel“

Alle Proteste von Seiten der Hilfsmittelbranche haben nicht gefruchtet: Nach dem Gesundheitsausschuss des Bundestages am Donnerstag hat am Freitag auch der Bundestag mit der Verabschiedung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) die künftige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierung „apothekenüblicher Hilfsmittel“ abgesegnet.
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Foto: MTD
Der Verzicht auf die Präqualifizierungserfordernis für öffentliche Apotheken gilt nur hinsichtlich „apothekenüblicher Hilfsmittel“.

In der „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit“ wird zum neuen § 126 Abs. 1b SGB V betont, dass der Verzicht auf ein Präqualifizierungserfordernis für öffentliche Apotheken nur im Hinblick auf „apothekenübliche Hilfsmittel“ und nicht auf alle Hilfsmittel gelte. Insbesondere für Hilfsmittel, deren Anpassung erweiterte handwerkliche Fertigkeiten erfordern, oder die nicht zum üblichen Betrieb einer Apotheke gehören, wie zum Beispiel Blindenführhunde, soll ein Präqualifizierungserfordernis nicht wegfallen.

Für welche Hilfsmittel fällt die PQ-Pflicht?

Um bundesweit einheitlich festzulegen, bei welchen Hilfsmitteln das Präqualifizierungserfordernis für öffentliche Apotheken entfällt, muss der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Apotheker eine entsprechende Vereinbarung schließen. Den Vereinbarungspartnern wird eine angemessene Frist zum Abschluss der Vereinbarung vorgegeben.

Um sicherzustellen, dass die Vereinbarung zu Stande kommt, ist eine Schiedsstellenlösung vorgesehen. Im Bundesrat soll das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 7. Juli beraten werden. Im August könnte es dann in Kraft treten.

WvD will rechtliche Schritte prüfen

Das Leistungserbringerbündnis Wir versorgen Deutschland (WvD) hatte bereits im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses für diesen Fall angekündigt, rechtliche Schritte gegen diese Regelung zu prüfen. WvD hatte u. a. in der Anhörung zum ALBVVG im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 12. Juni 2023 vor den negativen Auswirkungen einer solchen Regelung auf die bundesweite Versorgungsqualität im Hilfsmittelbereich gewarnt sowie auf die rechtlichen Einwände gegen die einseitige Privilegierung der Apotheken in der Hilfsmittel-versorgung hingewiesen.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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