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Foto: Klaus Hausmann / Pixabay
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Nach KKH und DAK haben nun auch die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer und weitere Krankenkassen entsprechende Vereinbarungen bekanntgegeben.
Techniker Krankenkasse und Barmer
Bei der TK sei für die pauschale Vergütung kein Abschluss einer gesonderten Vereinbarung zwischen TK und Leistungserbringern notwendig. Voraussetzung sei, dass ein Versicherter einer medizinisch notwendigen Hilfsmittelversorgung bedarf, „bei der eine körperliche Nähe unabdingbar ist“ (z. B. notwendige Anpassungen, bei denen die Mitwirkung der Versicherten erforderlich ist). Der Versicherte muss Zuhause, in einer Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus aufgesucht werden. Die Hygienepausc