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6. Februar 2020
Redaktion
Orthopädietechnik

Große Betriebe werden mehr und größer

Die Konzentration in der Orthopädietechnik-Branche setzt sich fort, gleichzeitig wächst die Gesamtzahl der Beschäftigten. Doch auch mittlere Betriebe und Kleinstfirmen wissen am Markt zu punkten. Dies geht aus einer MTD-Analyse der im Oktober veröffentlichten Handwerkszählung 2017 des Statistischen Bundesamtes hervor.
Foto: Bundesinnungsverband für Orthopädie Technik

Demnach gab es 2017 noch 1.426 OT-Handwerksbetriebe, 43 weniger als 2015. Die Zahl der Beschäftigten insgesamt ist dagegen binnen zwei Jahren um über 3.000 bzw. 7,5 Prozent auf mehr als 43.300 angewachsen; davon waren 8 Prozent geringfügig Beschäftigte (2015: 9 %). Im Schnitt hatte ein Betrieb 30 Mitarbeiter und damit 3 mehr als 2015. Im Vergleich zu 2015 ist der Gesamtumsatz des OT-Handwerks um 430 Mio. auf 4,249 Mrd. Euro (+11 %) gestiegen.

Kleine Betriebe mithohem Pro-Kopf-Umsatz

Pro Beschäftigten ergibt sich damit ein Durchschnittsumsatz von 98.043 Euro (+3,4 %). Auffallend ist hier, dass gerade die kleinen Firmen mit ein bis vier Mitarbeitern mit knapp 120.000 Euro den höchsten Pro-Kopf-Umsatz erzielen. Es folgen die Firmen ab 50 Beschäftigten mit gut 104.100 Euro. Mittlere Betriebe mit 10 bis 19 Mitarbeitern erreichen dagegen nur rund 86.900 Euro.

Die Verschiebungen in der Branche werden an einigen exemplarischen Zahlen deutlich: Von 2015 bis 2017 ist die Zahl der Kleinstbetriebe unter 5 Mitarbeitern um 21 auf 225 und die einer mittleren Gruppe von 10 bis 19 Mitarbeitern um 23 auf 355 zurückgegangen.

Dagegen waren es mit 189 Firmen ab 50 Mitarbeitern neun mehr als zwei Jahre zuvor. Diese Großfirmen machen zusammen knapp 2,6 Mrd. Umsatz von insgesamt 4,2 Mrd. Euro. 5 Mio. Euro und mehr erreichen insgesamt 172 Betriebe (+22). Sie kommen mit 23.650 Mitarbeitern (137 im Schnitt) auf 2,557 Mrd. Umsatz (+445 Mio.) bzw. 108.100 Euro pro Kopf. Das Gros der Unter­nehmen fällt in die Gruppe von 0,5 bis 5 Mio. Euro Umsatz: 927 Betriebe (–11) erreichen mit 18.260 Mitarbeitern 1,6 Mrd. Umsatz bzw. 87.700 Euro pro Mitarbeiter.

Mehr Mitarbeiter in OST-Betrieben

Beim Orthopädieschuhmacher-Handwerk geht es aufwärts. So vermeldet die Handwerkszählung 2017 des Statistischen Bundesamtes in fast allen Merkmalen ein Wachstum. Einzig die Zahl der Betriebe geht weiterhin zurück: Seit 2015 ist sie innerhalb von zwei Jahren um 52 auf 1.921 gesunken. Gleichzeitig ist die Zahl der Beschäftigten insgesamt jedoch um rund 150 auf fast 14.600 angewachsen. Das entspricht im Schnitt 8 je Unternehmen, davon 17 Prozent geringfügig entlohnt.

Der Gesamtumsatz nähert sich der Milliarden-Marke: Mit 993 Mio. Euro liegt er 5,8 Prozent bzw. 54 Mio. über dem Wert von 2015. Pro tätiger Person sind dies gut 68.000 Euro (+4,5 %). Diese Handwerksbranche ist eindeutig mittelständisch geprägt. Denn nur 19 Firmen haben 50 und mehr Mitarbeiter; insgesamt sind dies 1.640 bzw. 86 je Betrieb. Angesichts eines Umsatzes von zusammen 130,5 Mio. Euro ergibt sich ein Durchschnittswert pro Kopf von über 79.500 Euro. Die übrigen Größenklassen je Mitarbeiter kommen auf rund 66.000 bis 69.000 Euro pro Kopf.

Prägend sind eindeutig die Ein- bis Vier-Mann-Unternehmen, die insgesamt mit 945 Betrieben fast die Hälfte stellen. Nach Umsatzgrößen-Gruppen ergibt sich bei kleinen und mittleren Betrieben ein anderer Schwerpunkt: Die Gruppe mit 0,5 bis 5 Mio. Umsatz stellt 587 Betriebe und fast 8.550 Beschäftigte (15 je Unternehmen), insgesamt 609.000 Euro Umsatz bzw. 71.200 pro Kopf. Die zwölf Großunternehmen ab 5 Mio. Umsatz kön­nen mit über 1.200 Beschäftigten einen Mitarbeiterzuwachs von insgesamt über 200 vorweisen. Sie erreichen 105 Mio. Euro Umsatz bzw. einen Höchstwert von knapp 87.100 Euro pro Kopf.

Erläuterung zum November-Leitartikel

Unter der Überschrift „Ohne Einkauf konnte der RSR nicht überleben“ ging Chefredakteur Rolf Schmid in seinem Leitartikel in der November-Ausgabe auf die Übernahme des Reha-Service-Rings (RSR) durch Sanitätshaus Aktuell ein. Unter Lesern ist es dabei zu erheblichen Irritationen gekommen. Deshalb bedarf es einer Erläuterung und Klarstellung. Grundsätzlich soll darauf hingewiesen werden, dass ein Kommentar eine persönliche Interpretation und keine abgesicherte Faktenlage ist. Falsche Informationen sind aber nicht gestattet.

Dies trifft auch für besagten Leitartikel zu. Der Hinweis unter Bezugnahme auf Branchenkenner, dass schon beim Abschluss des Kooperationsvertrages im Jahr 2017 die Übernahme prognostizierbar war, ist spekulativ und entspricht nach unserem Kenntnisstand nicht den Inhalten des damals geschlossenen Vertrages.

Richtig ist hingegen die getätigte Aussage, dass sich die Vertragsleistungen des RSR für seine Mitglieder auf einem qualitativ hohen Niveau befinden. Dieses Know-how sollte durch die Koopera­tion mit dem Know-how und den Dienst­leistungen von Sanitätshaus Aktuell verknüpft werden. Dies ist auch Bestandteil der Übernahme-Vereinbarung. Ergänzt wird die gemeinsame Vertragsarbeit durch weitere Dienstleistungsangebote, wie z. B. den Einkauf. Durch den Leitartikel konnte der Eindruck erweckt werden, dass der RSR überhöhte Preise für seine Vertragsdienst­leistungen verlangt hat.

Durch einen puren Zahlenvergleich wird dieser Eindruck auch auf Sanitätshaus Aktuell übertragen. Bei der Beurteilung einer Leistung ist aber ein singulärer Blick auf die reinen Kosten nicht zielführend. Viel wichtiger ist die Betrachtung der hinterlegten Leis­tungen. Eine solche Betrachtung hat der Verfasser aber nicht durchgeführt. Im Übrigen muss auf den enormen Aufwand für fundierte und seriöse Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen hingewiesen werden. Weiter verknüpfen RSR und Sanitätshaus Aktuell die geschlossenen Verträge mit Vertrags-Tools, die die Arbeit der Nutzer erheblich unter­stützen und die Arbeit mit den Verträgen erleichtern.

Solche umfangreichen Leis­tungen müssen ihren Niederschlag in realistischen Kostenkalkulationen finden, wie sie auch nach Meinung des Verfassers von RSR und Sanitätshaus Aktuell zweifelsohne vorgenommen wurden. Als Fazit bleibt die Feststellung, dass nicht nur Gebühren, sondern vor allem Leistungen und Ergebnisse geprüft werden müssen, bevor eine Entscheidung für oder gegen einen Vertragsdienstleis­ter fallen kann. Weiter geht der Leitartikel auf die mög­liche Integration von RSR in Sanitätshaus Aktuell ein. Die gemeinsame Verlautbarung von Sanitätshaus Aktuell und RSR besagt, dass sowohl Organisations- als auch Mitarbeiter-Strukturen sowie der Standort des RSR in Hamburg beibehalten werden. Eine Infragestellung dieser Absicht im Leitartikel entbehrt jeglicher Faktenlage.

Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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