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27. April 2023
Redaktion
Fokus auf Kindern und Jugendlichen

G-BA: Überprüfung der Hilfsmittel-Richtlinie

Die Versorgungsprozesse im Hilfsmittelbereich bei Menschen mit komplexen Behinderungen – speziell auch bei Kindern und Jugendlichen – sollen optimiert werden. Mit dieser Zielvorgabe hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Patientenvertretung im G-BA beschlossen, Beratungen zur Überprüfung der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) aufzunehmen.
Geschäftsstelle
Foto: Svea Pietschmann/G-BA
Der G-BA überprüft die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen – der Fokus liegt auf Kindern und Jugendlichen.

Ziel ist es laut G-BA, das bislang „aufwändige Verfahren zur Verordnung für Menschen mit komplexen Behinderungen zu verkürzen und zu vereinfachen“. Derzeit gebe es bei der bedarfsgerechten Versorgung mit Hilfsmitteln Defizite, vor allem bei der Prüf- und Genehmigungspraxis, die von den Betroffenen als aufwändig und nicht zielführend erlebt werde. Gemeinsames Ziel der Beratungen ist daher eine Erleichterung für die Betroffenen, vor allem für Kinder und Jugendliche.

Das fordert die Patientenvertretung im G-BA

Der Antrag der Patientenvertretung im G-BA beinhaltet folgende wesentliche Forderungen:

  • Klarstellung, dass es sich bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zum Behinderungsausgleich um eine Leistung der medizinischen Rehabilitation handelt, sodass auch die Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten durch das Hilfsmittel zu berücksichtigen ist;
  • Ergänzung der Verordnung durch zusätzliche Angaben auf Basis einer umfassenden Bedarfsermittlung. Einführung einer „spezifizierten“ Verordnung durch spezialisierte Vertragsärzte, um auch damit den Versorgungsprozess zu beschleunigen und qualitativ zu verbessern;
  • Bedarfsermittlung für einen längeren Zeitraum.

Nach derzeitiger Planung wird das schriftliche und mündliche Stellungnahme-Verfahren zu den vorgesehenen Richtlinienänderungen im Sommer 2024 stattfinden. Nach Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums als Rechtsaufsicht zum für Ende 2024 erwarteten Beschluss zur Anpassung der Hilfsmittel-Richtlinie, kann der Beschluss Anfang 2025 im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht werden und in Kraft treten. In seiner Hilfsmittel-Richtlinie legt der G-BA fest, was niedergelassene Ärzte bei der Verordnung von Hilfsmitteln beachten müssen.

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Foto: Karolina Grabowska/Pixabay
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